Norm Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C – Bezirksanwalt× ▾ ‹›Gliederung Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C – Bezirksanwalt Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1980 — BGBl. Nr. 27/1980 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.198030.06.2012 BGBl. Nr. 27/1980 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/2011 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Grundausbildung§ 3Ausbildungslehrgang§ 4Zuweisung zum Ausbildungslehrgang§ 5Zulassung zum AusbildungslehrgangVorzugsweise Berücksichtigung bei der Zuweisung oder Zulassung§ 6zum Ausbildungslehrgang§ 7Teilnahme am Ausbildungslehrgang§ 8Praktische Verwendung§ 9Dienstprüfung§ 10Prüfungskommissionen und Prüfungssenate§ 11Zulassung zur Dienstprüfung§ 12Schriftliche Prüfung§ 13Mündliche Prüfung§ 14Inkrafttreten