Norm Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierendenvertreter× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierendenvertreter Fassungen (Gesetz) ab 24.03.1999 — BGBl. II Nr. 83/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 24.03.199930.09.2015 BGBl. II Nr. 83/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 263/2015 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.03.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anspruchsberechtigte§ 2Allgemeine Voraussetzungen§ 3Ausmaß der Verlängerung§ 4Dauer der Verlängerung§ 5Nachweise§ 6Inkrafttreten