Norm Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart× ▾ ‹›Gliederung Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2020 — BGBl. II Nr. 264/2020▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.09.2020 § → § BGBl. II Nr. 264/2020 13.06.202031.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 264/2020 01.09.201212.06.2020 § → § BGBl. II Nr. 185/2012 31.05.201231.08.2012 § → § BGBl. II Nr. 185/2012 01.09.199230.05.2012 § → § BGBl. Nr. 501/1992 19.08.199231.08.1992 § → § BGBl. Nr. 501/1992 14.07.197618.08.1992 BGBl. Nr. 347/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTALLGEMEINE BESTIMMUNGEN§ 1Geltungsbereich§ 2Zweck der Einstufungsprüfung und der Aufnahmsprüfung2. ABSCHNITTEINSTUFUNGSPRÜFUNG§ 3Zeitpunkt der Einstufungsprüfung§ 4Umfang der Einstufungsprüfung§ 5Prüfungsstoff der Einstufungsprüfung3. ABSCHNITTAUFNAHMSPRÜFUNG§ 6Zeitpunkt der Aufnahmsprüfung§ 7Umfang der Aufnahmsprüfung§ 8Prüfungsstoff der Aufnahmsprüfung4. ABSCHNITTGEMEINSAME BESTIMMUNGEN§ 9Bestellung der Prüfer§ 10Durchführung der schriftlichen Teilprüfungen§ 11Durchführung der mündlichen und der praktischen Teilprüfung§ 12Dauer der Einstufungsprüfungen bzw. der Aufnahmsprüfung§ 13Beurteilung der Leistungen bei der Einstufungsprüfung bzw. bei der Aufnahmsprüfung§ 14Wiederholung der Einstufungsprüfung oder der Aufnahmsprüfung§ 15Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten§ 15aÜbergangsbestimmung zum Auslaufen der Hauptschule und der Einführung der Mittelschule§ 16Inkrafttreten