Norm Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen× ▾ ‹›Gliederung Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2009▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.09.200931.08.2016 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 75/2016 01.09.200631.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 226/2006 14.06.200631.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 226/2006 23.02.199013.06.2006 § → § BGBl. Nr. 104/1990 01.09.198922.02.1990 § → § BGBl. Nr. 104/1990 01.09.198331.08.1989 BGBl. Nr. 89/1984 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3AnlagenAnl. 1Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen (ausgenommen die Lehrpläne für allgemein bildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen und der sportlichen Ausbildung)Anl. 1aLehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen AusbildungAnl. 1bLehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen AusbildungAnl. 2Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer SchulenAnl. 3Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand katholische Religion an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen