Norm Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder – Durchführungsbestimmungen× ▾ ‹›Gliederung Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder – Durchführungsbestimmungen Fassungen (Gesetz) ab 16.03.1949 — BGBl. Nr. 62/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 16.03.194931.12.2018 BGBl. Nr. 62/1949 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.03.1949 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1I. Einleitung des Bekämpfungsverfahrens.§ 2II. Art und Umfang der amtstierärztlichen Erhebungen und Untersuchungen.§ 3III. Beurteilung und Einteilung der Rinder nach dem Untersuchungsergebnisse.§ 4IV. Kennzeichnung der Rinder.§ 5V. Evidentführung der Untersuchungen.§ 6VI. Vorbeugende Behandlung.§ 7VII. Schutz- und Tilgungsmaßnahmen.VIII. Verkehrsbeschränkungen.§ 8§ 9IX. Strafbestimmungen.§ 10X. Schlußbestimmungen.§ 11AnlagenAnl. 1Bestimmungen | über die technischen Einrichtungen und das Verfahren bei der Durchführung der künstlichen Befruchtung der weiblichen Rinder.Anl. 2Tierärztliche Bescheinigung | zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948, B. G. Bl. Nr. 22/1949, über die Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder.Anl. 3Tierärztliche Bescheinigung | zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1943, B. G. Bl. Nr. 22/1949, über die Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder.Anl. 4Tierärztliche Bescheinigung | zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948, B. G. Bl. Nr. 22/1949, über die Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder.Anl. 5Belehrung | über die Erscheinungen, welche den Verdacht einer übertragbaren Geschlechtskrankheit der Rinder (Deckseuche) erregen und über die Bekämpfung dieser Seuchen.