Norm Herstellung und Verkauf von Schweinefleisch hergestellten Waren, die zum Genuß weder in gekochtem noch gebratenem Zustand bestimmt sind× ▾ ‹›Gliederung Herstellung und Verkauf von Schweinefleisch hergestellten Waren, die zum Genuß weder in gekochtem noch gebratenem Zustand bestimmt sind Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1975 — BGBl. Nr. 129/1962 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.197531.12.2018 BGBl. Nr. 129/1962 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1975 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4