Norm Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Pflanzenschutz-Maßnahmen-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 16.02.2011 — BGBl. I Nr. 10/2011▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 16.02.201113.12.2019 § → § BGBl. I Nr. 10/2011 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2018 08.08.200715.02.2011 BGBl. II Nr. 195/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.02.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine BestimmungenAnwendungsgebiet und Verfahren§ 1§ 22. AbschnittAmtliche Maßnahmen nach dem 3. Abschnitt des Pflanzenschutzgesetzes 1995§ 3Behandlung§ 4Verbringung in Gebiete ohne phytosanitäres Risiko oder in Gebiete, bei denen keine zusätzliche Gefahr der Ausbreitung besteht§ 5Verbringung zu Stätten der industriellen Verarbeitung3. AbschnittAmtliche Maßnahmen nach dem 4. Abschnitt des Pflanzenschutzgesetzes 1995§ 6Ablehnung§ 7Verbringung an einen Ort außerhalb der Gemeinschaft§ 8Entfernung des infizierten oder befallenen Erzeugnisses aus der Sendung§ 9Vernichtung§ 10Auferlegung einer Quarantäne§ 11Behandlung