Norm Hochschul-Einstufungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung Hochschul-Einstufungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2007 — BGBl. II Nr. 258/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2007 BGBl. II Nr. 258/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen§ 3Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung§ 4Humanwissenschaften§ 5Fachwissenschaften§ 6Fachdidaktiken§ 7Schulpraktische Studien bzw. Schul- und berufspraktische Studien§ 8Ergänzende Studien§ 9Zusammenwirken der Studienfachbereiche§ 10Lehrveranstaltungen unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und von elektronischen Lernumgebungen§ 11Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge§ 12Einstufung der Lehrveranstaltungen§ 13Einstufung der Studienfächer der Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten§ 14Verweisungen§ 15In-Kraft-Treten bzw. Außer-Kraft-Treten