Norm Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Fassungen (Gesetz) ab 22.03.2008 — BGBl. II Nr. 97/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.03.200827.02.2012 BGBl. II Nr. 97/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 49/2012 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.03.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Unterrepräsentation von Frauen§ 2Ziele des Frauenförderungsplans§ 3FrauenförderungsgebotII. Abschnitt§ 4Frauenförderungsmaßnahmen§ 5Öffentlichkeitsarbeit§ 6Ausschreibung§ 7Ausschreibungsverfahren§ 8Auswahlverfahren§ 9Maßnahmen zur Karriereplanung§ 10Maßnahmen im Bereich Aus- und WeiterbildungMaßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 11Kinderbetreuungspflichten und/ oder Teilzeitbeschäftigung§ 12Zusammensetzung von Kommissionen§ 13Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, der Kontaktfrauen und der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen§ 14Kinderbetreuungsplätze§ 15Auftragsforschung für und Förderung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung§ 16Information über einschlägige Rechtsvorschriften§ 17Sprachliche GleichbehandlungIII. AbschnittUmsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen§ 18Zuständigkeit§ 19DienstpflichtenAnlagenAnl. 11. ZENTRALSTELLE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNGAnl. 2Wissenschaftliche Anstalten