Norm USPV× ▾ ‹›Gliederung Mitwirkung an der Einrichtung und am Betrieb des Unternehmensserviceportals (USPV) Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2010 — BGBl. II Nr. 69/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.03.2010 BGBl. II Nr. 69/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittInformationsaufbereitung und –übermittlung§ 3Initialbefüllung mit Basis- und Fachinformationen§ 4Bereitstellung von Änderungsinformationen§ 5Laufende Bereitstellung von Basis- und Fachinformationen§ 6Informationsstruktur§ 7Technische Umsetzung§ 8Gemeinsame Redaktion§ 9Zusammenwirken mit der gemeinsamen Redaktion (Redaktionsprozess)§ 10Zusammenwirken mit anderen Portalen3. AbschnittSchlussbestimmung§ 11Inkrafttreten