Norm Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)× ▾ ‹›Gliederung Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien) Fassungen (Gesetz) ab 18.04.2011 — BGBl. III Nr. 55/2011 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.04.2011 BGBl. III Nr. 55/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.04.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Zuständige Behörden und KommunikationsweiseArtikel 2Art. 2GrenzübergangsstellenArtikel 3Art. 3Zusätzlicher Anscheinsbeweis für die StaatsangehörigkeitArtikel 4Art. 4RückübernahmeersuchenArtikel 5Art. 5Modalitäten der Rückführungen im beschleunigten VerfahrenArtikel 6Art. 6ReisedokumenteArtikel 7Art. 7Benachrichtigung über die Rückführung oder die DurchbeförderungArtikel 8Art. 8DurchbeförderungsersuchenArtikel 9Art. 9Voraussetzungen für eine begleitete Rückführung und DurchbeförderungArtikel 10Art. 10Verfahren im Falle einer irrtümlichen RückübernahmeArtikel 11Art. 11KostenArtikel 12Art. 12Sprache der KommunikationArtikel 13Art. 13Änderungen und ErgänzungenArtikel 14Inkrafttreten und GeltungsdauerArt. 14AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4