Norm Angaben zur Wirkungsorientierung-VO× ▾ ‹›Gliederung Angaben zur Wirkungsorientierung-VO Fassungen (Gesetz) ab 12.06.2025 — BGBl. II Nr. 106/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute12.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 106/2025 30.07.201111.06.2025 BGBl. II Nr. 244/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.06.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. Abschnitt§ 1Geltungsbereich2. AbschnittAngaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften§ 2Indikative Wirkung der Angaben zur Wirkungsorientierung§ 3Begriffsdefinitionen§ 4Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene der Untergliederung§ 5Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene der Globalbudgets§ 6Konnex zwischen den Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften§ 7Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene der Detailbudgets§ 8Kriterien für die Angaben zur Wirkungsorientierung3. Abschnitt§ 9Technische UmsetzungInkrafttreten und Übergangsbestimmung§ 10AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3