Norm ELGA-VO× ▾ ‹›Gliederung ELGA-Verordnung (ELGA-VO) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2014 — BGBl. II Nr. 505/2013 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.201414.05.2015 BGBl. II Nr. 505/2013 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 106/2015 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittWiderspruchstelle und Serviceline§ 3Widerspruchstelle und ihre Aufgaben§ 4Form der Widersprüche§ 5Identifikation von Mitarbeiter/inne/n der Widerspruchstelle§ 6Besondere Anforderungen an die Mitarbeiter/innen der Widerspruchstelle§ 7Verfahren vor der Widerspruchstelle§ 8Serviceline3. AbschnittELGA-Ombudsstelle§ 9ELGA-Ombudsstelle und ihre Aufgaben§ 10Besondere Anforderungen an die Mitarbeiter/innen der ELGA-Ombudsstelle§ 11Überprüfung der Identität von ELGA-Teilnehmer/inne/n bzw. ihren Stellvertreter/inne/n4. AbschnittStruktur, Format und Standards für ELGA-Gesundheitsdaten§ 12Struktur und Format für Medikationsdaten§ 13Wechselwirkungsrelevante, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel§ 14Implementierungsleitfäden§ 15Terminologien5. AbschnittSonstiges§ 16Betreiberfestlegungen6. AbschnittSchlussbestimmungen§ 17Inkrafttreten