Norm Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend Fassungen (Gesetz) ab 08.08.2017 — BGBl. II Nr. 215/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.08.2017 BGBl. II Nr. 215/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.08.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 11. Ziele§ 22. Maßnahmen zur Zielerreichung§ 3Bevorzugte Aufnahme§ 4Bevorzugte Ernennung/Bestellung§ 5Ausschreibung§ 6Auswahlkriterien§ 7Auswahlverfahren§ 8Maßnahmen zum Schutz der Würde im Arbeitsumfeld§ 9Sprachliche Gleichbehandlung§ 10Informationsarbeit§ 11Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme§ 12Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 13Informationsrechte2. HauptstückBesondere Fördermaßnahmen1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung§ 14Grundausbildung§ 15Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung§ 16Vortragende und Unterrichtsmaterialien2. Förderung des beruflichen Aufstiegs§ 17Laufbahn- und Karriereplanung§ 18Besetzung von Leitungsfunktionen§ 19Verbesserung der internen Information3. Förderung des Wiedereinstiegs§ 20Information§ 21Gleitender Wiedereinstieg4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 22Betreuungspflichten, flexible Arbeitszeitformen und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 23Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten§ 24Förderung der Mitarbeit von FrauenInkrafttreten§ 25AnlagenAnl. 1