Norm Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Fassungen (Gesetz) ab 13.09.2023 — BGBl. III Nr. 145/2023▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute13.09.2023 § → § BGBl. III Nr. 145/2023 01.07.201812.09.2023 BGBl. III Nr. 93/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.09.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTeil IGeltungsbereich und Auslegung von AusdrückenArtikel 1Art. 1Geltungsbereich des ÜbereinkommensArtikel 2Art. 2Auslegung von AusdrückenTeil IIHybride GestaltungenArtikel 3Art. 3Transparente RechtsträgerArtikel 4Art. 4Rechtsträger mit doppelter AnsässigkeitArtikel 5Art. 5Anwendung von Methoden zur Beseitigung der DoppelbesteuerungTeil IIIAbkommensmissbrauchArtikel 6Art. 6Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden SteuerabkommensArtikel 7Art. 7Verhinderung von AbkommensmissbrauchArtikel 8Art. 8Transaktionen zur Übertragung von DividendenArtikel 9Art. 9Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruhtArtikel 10Art. 10Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder -gebieten gelegene BetriebsstättenArtikel 11Art. 11Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen PersonenTeil IVUmgehung des BetriebsstättenstatusArtikel 12Art. 12Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle und ähnliche StrategienArtikel 13Art. 13Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch die Ausnahme bestimmter TätigkeitenArtikel 14Art. 14Aufteilung von VerträgenArtikel 15Art. 15Bestimmung des Begriffs der mit einem Unternehmen eng verbundenen PersonTeil VVerbesserung der StreitbeilegungArtikel 16Art. 16VerständigungsverfahrenArtikel 17Art. 17GegenberichtigungTeil VISchiedsverfahrenArtikel 18Art. 18Entscheidung für die Anwendung des Teiles VIArtikel 19Art. 19Obligatorisches verbindliches SchiedsverfahrenArtikel 20Art. 20Bestellung der SchiedsrichterArtikel 21Art. 21Vertraulichkeit von SchiedsverfahrenArtikel 22Art. 22Regelung eines Falles vor Abschluss des SchiedsverfahrensArtikel 23Art. 23Art des SchiedsverfahrensArtikel 24Art. 24Verständigung auf eine andere RegelungArtikel 25Art. 25Kosten von SchiedsverfahrenArtikel 26Art. 26VereinbarkeitTeil VIISchlussbestimmungenArtikel 27Art. 27Unterzeichnung und Ratifikation, Annahme oder GenehmigungArtikel 28Art. 28VorbehalteArtikel 29Art. 29NotifikationenArtikel 30Art. 30Nachträgliche Änderungen von unter das Übereinkommen fallenden SteuerabkommenArtikel 31Art. 31Konferenz der VertragsparteienArtikel 32Art. 32Auslegung und DurchführungArtikel 33Art. 33ÄnderungenArtikel 34Art. 34InkrafttretenArtikel 35Art. 35WirksamwerdenArtikel 36Art. 36Wirksamwerden des Teiles VIArtikel 37Art. 37RücktrittArtikel 38Art. 38Verhältnis zu ProtokollenArtikel 39Art. 39VerwahrerAnlagenAnl. 1Republik Österreich