Norm Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus× ▾ ‹›Gliederung Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus Fassungen (Gesetz) ab 20.01.1946 — BGBl. Nr. 14/1946 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.01.1946 BGBl. Nr. 14/1946 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.01.1946 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7