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Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus

Fassungen (Gesetz)
ab 20.01.1946 — BGBl. Nr. 14/1946 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute20.01.1946 BGBl. Nr. 14/1946 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 20.01.1946 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§