Norm C-SeVO 2021× ▾ ‹›Gliederung Semesterferienverordnung 2021 (C-SeVO 2021) Fassungen (Gesetz) ab 20.01.2021 — BGBl. II Nr. 25/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 20.01.202130.04.2021 BGBl. II Nr. 25/2021 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.01.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Zweck§ 3Einrichtung von Ergänzungsunterricht§ 4Anmeldung zum Ergänzungsunterricht und Pflicht zur Teilnahme§ 5Durchführung des ErgänzungsunterrichtsSchulbesuch und Leistungsbeurteilung§ 6§ 7§ 8Festsetzung des Beginns der Semesterferien 2021 für einzelne Bundesländer§ 9Überreichung der Schulnachricht und Berechnung von Fristen mit Bezug zum Ende des Wintersemesters 2020/21§ 10Inkrafttreten und Außerkrafttreten