Norm Kleinerzeuger-VerbrauchsteuerermäßigungsV× ▾ ‹›Gliederung Kleinerzeuger-VerbrauchsteuerermäßigungsV Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2022 — BGBl. II Nr. 211/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2022 BGBl. II Nr. 211/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeines und BegriffsbestimmungenAusstellung einer Kleinerzeuger-Bescheinigung für Kleinerzeuger im Steuergebiet§ 2§ 3§ 4§ 5Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Bier von Kleinbrauereien anderer Mitgliedstaaten oder aus Drittländern§ 6Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Alkohol von Kleinerzeugern anderer Mitgliedstaaten oder aus Drittländern§ 7Schlussbestimmungen