Norm ZIV 2023× ▾ ‹›Gliederung Zugangs- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV 2023) Fassungen (Gesetz) ab 20.01.2023 — BGBl. II Nr. 18/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.01.2023 BGBl. II Nr. 18/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.01.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Begriffsbestimmungen2. AbschnittBestimmungen über zugehörige Einrichtungen§ 2Zugang zu zugehörigen Einrichtungen3. AbschnittBestimmungen über Zugangsberechtigungssysteme§ 3Zugang von Rundfunkveranstaltern zu Zugangsberechtigungssystemen§ 4Getrennte Buchführung§ 5Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen§ 6Vergabe von Lizenzen an Hersteller von Empfangsgeräten4. AbschnittBestimmungen über die Interoperabilität§ 7Interoperabilität von Digitalfernsehgeräten§ 8Einheitlicher Verschlüsselungsalgorithmus und unverschlüsselter Empfang5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 9Inkrafttreten- und Übergangsbestimmungen