Norm Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung× ▾ ‹›Gliederung Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2025 § → § — 01.09.202331.12.2024 BGBl. II Nr. 245/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Lehrberuf Pflegefachassistenz§ 2Ausbildungsgrundsätze§ 3Verhältniszahlen, Ausbilder und Ausbilderinnen§ 4Ausbildungshandbuch und Ausbildungsdokumentation§ 5Berufsprofil§ 6Berufsbild gemäß § 8 BAG§ 7Mindestanforderungen an die Pflegefachassistenz-Ausbildung im LehrbetriebLehrabschlussprüfung§ 8Allgemeine Bestimmungen§ 9Theoretische Prüfung§ 10Pflegeprozess und Pflegetechnik§ 11Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie§ 12Recht, Organisation und Qualität§ 13Beziehungsgestaltung und Kommunikation§ 14Praktische Prüfung§ 15Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik§ 16Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik§ 17Wiederholungsprüfung§ 18Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung | anlässlich der Lehrabschlussprüfung§ 19Evaluierung§ 20Inkrafttreten und Schlussbestimmungen