Norm BeiPaV 2023× ▾ ‹›Gliederung Beitragsparameterverordnung 2023 (BeiPaV 2023) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2024 — BGBl. II Nr. 338/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2024 BGBl. II Nr. 338/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Zweck§ 2Begriffsbestimmungen2. TeilKonkretisierung der Kriterien gemäß BaSAG§ 3Jahresbeiträge kleiner beitragspflichtiger Unternehmen§ 4Relatives Gewicht der einzelnen Risikokriterien§ 5Risikoparameter§ 6Neu beaufsichtigte beitragspflichtige Unternehmen und Statusänderungen§ 7Ausweisung der Berechnungsgrundlagen§ 8Ausgewiesene Berechnungsgrundlagen und behördliche Festsetzung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus§ 9Zielausstattung3. TeilSchlussbestimmungen§ 10Verweise§ 11Inkrafttreten und AnwendungAnlagenAnl. 1Ausweis | der grundlegenden Berechnungsgrundlagen für die Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus