Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025 Fassungen (Gesetz) ab 14.05.2024 — BGBl. II Nr. 119/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.05.202410.07.2026 BGBl. II Nr. 119/2024 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.05.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2023)§ 1Bedienstete gegliedert nach Verwendungs– und Funktionsgruppen sowie Geschlecht§ 2Verwendung im Prüfungsdienst§ 3Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils§ 5Aus– und Weiterbildung§ 6Neuaufnahmen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. AbschnittDarstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben§ 11Fluktuation und Prognose§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfungsdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2025 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus– und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter–Karenzgesetz karenzierten Bediensteten§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 18Sprachliche Gleichbehandlung