Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 Fassungen (Gesetz) ab 11.07.2026 — BGBl. II Nr. 187/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.07.2026 BGBl. II Nr. 187/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.07.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 31. Dezember 2025)§ 1Bedienstete gegliedert nach Verwendungs- und Funktionsgruppen sowie Geschlecht:§ 2Verwendung im Prüfdienst§ 3Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils§ 5Aus- und Weiterbildung§ 6Neuaufnahmen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. AbschnittDarstellung des Soll-Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben§ 11Fluktuation und Prognose§ 12Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteils im Prüfdienst und in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2027 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG§ 13Ziele§ 14Organisation§ 15Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 16Aus- und Fortbildung§ 17Wiedereinstieg für die nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz karenzierten Bediensteten§ 18Teilzeitbeschäftigung und/oder Betreuungspflichten§ 19Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 20Sprachliche Gleichbehandlung