Norm BFG 2027× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2027 (BFG 2027) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2027 — BGBl. I Nr. 54/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.2027 BGBl. I Nr. 54/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2027 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenBewilligungArt. 1Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 2Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 3Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 4Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 5Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6Überschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58Art. 6aÜberschreitung von Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 7Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 8Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 9HaftungsübernahmenArt. 10Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 11Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 12PersonalplanArt. 13VerweisungenArt. 14VollziehungArt. 15Inkrafttreten, Geltungsdauer und ÜbergangsbestimmungenArt. 16AnlagenAnl. 1Gliederungselemente des Bundesvoranschlages | Anlage I Bundesvoranschlag 2027Anl. 2Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2027Anl. 4PERSONALPLAN 2027 | Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013