Norm VGG× ▾ ‹›Gliederung Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2026 — BGBl. I Nr. 60/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.10.2026 § → § BGBl. I Nr. 60/2026 30.07.202630.09.2026 § → § BGBl. I Nr. 60/2026 01.01.202229.07.2026 BGBl. I Nr. 175/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zwingendes Recht§ 4Gewährleistungspflicht des Unternehmers§ 5Vertraglich vereinbarte Eigenschaften§ 6Objektiv erforderliche Eigenschaften§ 7Aktualisierungspflicht§ 8Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration2. AbschnittGewährleistung beim Warenkauf§ 9Anwendungsbereich§ 10Gewährleistungsumfang und Gewährleistungsfrist§ 11Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels; Beweislast§ 12Rechte aus der Gewährleistung§ 13Verbesserung und Austausch§ 14Preisminderung§ 15Auflösung des Vertrags3. AbschnittErfüllung, Gewährleistung und Leistungsänderung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Leistungen§ 16Anwendungsbereich§ 17Erfüllung§ 18Gewährleistungsumfang und Gewährleistungsfrist§ 19Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels; Beweislast§ 20Rechte aus der Gewährleistung§ 21Herstellung des mangelfreien Zustands§ 22Preisminderung§ 23Auflösung des Vertrags§ 24Pflichten des Unternehmers bei Vertragsauflösung§ 25Pflichten des Verbrauchers bei Vertragsauflösung§ 26Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattung durch den Unternehmer§ 27Änderung der digitalen Leistung4. AbschnittVerjährungs- und Schlussbestimmungen§ 28Verjährung§ 29Inkrafttreten; Übergangsbestimmung§ 30Vollziehung§ 31UmsetzungshinweisÜbergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 4 (EG/EU)Umsetzungshinweis — BGBl. I Nr. 60/2026