Dienstzulage, Dienstabgeltung
§ 82c.
(1) Dem Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der dauernd mit der Ausübung einer im Abs. 2 oder in einer Verordnung gemäß Abs. 3 angeführten Funktion betraut ist, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstzulage. Sie beträgt:
-------------+-----------+--------------------------+----------------
I I in den Gehaltsstufen I ab der
auf Arbeits- I in der I-----------+--------------I Gehaltsstufe
plätzen der I Dienst- I 1 bis 10 I 11 bis 14 I 15
Verwendungs- I zulagen- I-----------+--------------+----------------
gruppe I gruppe I Schilling
-------------+-----------+-------------------------------------------
S 11 224 21 431 34 289
PT 1 1 9 887 12 356 22 242
2 7 414 9 887 19 769
3 6 796 9 268 12 356
---------------------------------------------------------------------
1 6 177 8 651 10 503 in den Gehaltsstufen ab der
PT 2 2 2 471 5 560 7 414 auf Arbeits- in der ------------------------- Gehaltsstufe
2 b 866 2 471 7 414 plätzen der Dienst- 1 bis 10 11 bis 14 15
3 1 237 2 471 4 942 Verwendungs- zulagen- ------------------------------------------
gruppe gruppe Schilling
---------------------------------------------------------------------
1 PT 1 237 2 471 3 707 S 11 224 21 431 34 289
PT 3 2 866 1 730 2 594 9 887 12 356 22 242
3 617 989 1 358 2 7 414 9 887 19 769
3 6 796 9 268 12 356
3 b 6 177 8 651 12 356
---------------------------------------------------------------------
PT 4 1 432 803 2 1 173 6 177 8 651 10 503
1 b 1 237 5 560 10 503
2 2 471 5 560 7 414
2 b 866 2 471 7 414
3 1 237 2 471 4 942
3 b 866 2 471 4 942
---------------------------------------------------------------------
PT 3 1 1 237 2 471 3 707
1 b 866 2 471 3 707
2 866 1 730 2 594
3 617 989 1 358
---------------------------------------------------------------------
PT 4 1 432 803 1 173
---------------------------------------------------------------------
PT 5 1 247 370 495
(2) Den Dienstzulagengruppen werden folgende Richtfunktionen
zugewiesen:
---------------------------------------------------------------------
in der ! der ! im
Verwen- ! Verwendungs- Dienst- !------------------------------------------------ ----------------------------------------------
dungs- ! gruppe zulagen- ! Postdienst ! Postauto-! Fernmelde-! Rechen- Verwaltungs- Post- Postauto- Fernmelde-
gruppe ! gruppe ! ! dienst ! dienst ! zentrum dienst dienst
--------+-----------+------------+----------+-----------+------------ ---------------------------------------------------------------------
! ! ! ! Leiter ! einer Leiter des
! ! ! ! des ! Gruppe in Fernmelde-
! ! ! ! Fernmelde-! S einer Dion - - technischen
! S ! - ! - ! tech- ! - Zentral-
! ! ! ! nischen ! amtes
! ! ! ! Zentral- ! ----------------------------------------------------------
! ! ! ! amtes ! Leiter der Leiter des
!-----------+------------+----------+-----------+------------ Postauto- Fernmelde-
! ! ! Leiter ! Leiter ! 1 - - betriebs- betriebs-
! ! ! der ! des ! leitung amtes Wien,
! ! ! Postauto-! Fernmelde-! Wien Graz oder
! 1 ! - ! betriebs-! betriebs- ! - Linz
! ! ! leitung ! amtes ! ----------------------------------------------------------
! ! ! Wien ! Wien, ! PT 1 Leiter einer Leiter Leiter
! ! ! ! Graz oder ! Abteilung in einer eines
! ! ! ! Linz ! 2 einer Dion - sonstigen sonstigen
PT 1 !-----------+------------+----------+-----------+------------ Postauto- Fernmelde-
! ! ! Leiter ! Leiter ! betriebs- betriebs-
! ! ! einer ! eines ! leitung amtes
! 2 ! - ! sonstigen! sonstigen ! - ----------------------------------------------------------
! ! ! Postauto-! Fernmelde-! Leiter des Stellver- Stellver-
! ! ! betriebs-! betriebs- ! Bilanz- und treter des treter des
! ! ! leitung ! amtes ! Prüfungs- Leiters Leiters
!-----------+------------+----------+-----------+------------ 3 wesens in - einer eines
! ! ! Stell- ! Stell- ! der GenDion Postauto- Fernmelde-
! ! ! vertreter! vertreter ! betriebs- betriebs-
! ! ! des ! des ! leitung amtes
! 3 ! - ! Leiters ! Leiters ! - ----------------------------------------------------------
! ! ! einer ! eines ! 3 b Referent A in - - -
! ! ! Postauto-! Fernmelde-! der GenDion
! ! ! betriebs-! betriebs- ! ---------------------------------------------------------------------
! ! ! leitung ! amtes ! ---------------------------------------------------------------------
--------+-----------+------------+----------+-----------+------------ in der der im
! ! Leiter ! ! Leiter ! Leiter des Verwendungs- Dienst- ----------------------------------------------
! ! eines ! ! der ! Rechen- gruppe zulagen- Verwaltungs- Post- Postauto- Fernmelde-
! ! Postamtes ! ! Tech- ! zentrums gruppe dienst dienst dienst dienst
! ! I. Klasse, ! ! nischen ! ---------------------------------------------------------------------
! 1 ! erster ! - ! Stelle in ! Referent A Leiter Leiter der
! ! Stufe ! ! einem ! in einer eines Technischen
! ! ! ! Fernmelde-! 1 Dion Postamtes - Stelle in
! ! ! ! betriebs- ! I. Klasse, einem Fern-
! ! ! ! amt ! erster meldebe-
!-----------+------------+----------+-----------+------------ Stufe triebsamt
! ! Leiter ! Leiter ! Leiter ! Stell- ----------------------------------------------------------
! ! eines ! einer ! eines ! vertreter Referent B
! ! Postamtes ! Verwal- ! Betriebs- ! des in der
! ! I. Klasse, ! tungsab- ! bezirkes ! Leiters 1 b GenDion; - - -
! ! zweiter ! teilung ! mit mehr ! des Referent B 1
! ! Stufe ! in einer ! als ! Rechen-
! ! ! Postauto-! 15 000 ! zentrums Dion
! ! ! betriebs-! Teil- ! ----------------------------------------------------------
! 2 ! ! leitung ! nehmern ! Stellvertre- Leiter Leiter Leiter
! ! ! ! oder ! ter des Lei- eines einer eines
! ! ! ! eines ! ters des Postamtes Verwal- Betriebs-
! ! ! ! Betriebs- ! Rechen- I. Klasse tungsab- bezirkes
! ! ! ! bezirkes ! zentrums zweiter teilung mit mehr
! ! ! ! B in ! Stufe einer als
! ! ! ! einem ! Postauto- 15 000
! ! ! ! Fernmelde-! 2 betriebs- Teilneh-
! ! ! ! betriebs- ! PT 2 leitung mern oder
! ! ! ! amt ! eines Be-
PT 2 !-----------+------------+----------+-----------+------------ triebsbe-
! ! ! ! Referent ! zirkes B
! ! ! ! in ! einem
! ! ! ! gehobener ! Fernmelde-
! ! ! ! tech- ! betriebs-
! ! ! ! nischer ! amt
! 2b ! - ! - ! Verwendung! - ----------------------------------------------------------
! ! ! ! im ! Referent B2 Referent in
! ! ! ! Fernmelde-! in einer gehobener
! ! ! ! tech- ! Dion technischer
! ! ! ! nischen ! 2 b - - Verwendung
! ! ! ! Zentralamt! im Fernmel-
!-----------+------------+----------+-----------+------------ detechni-
! ! Leiter ! Leiter ! Leiter ! Leiter der schen Zen-
! ! eines ! einer ! der ! RZ-Planung tralamt
! 3 ! Postamtes ! Post- ! Strom- ! ----------------------------------------------------------
! ! I. Klasse, ! garage I ! versor- ! Leiter der Leiter ei- Leiter ei- Leiter der
! ! dritter ! ! gungsauf- ! RZ-Planung nes Post- ner Post- Stromver-
! ! Stufe ! ! sicht ! 3 amtes garage I sorgungs-
--------+-----------+------------+----------+-----------+------------ I. Klasse, aufsicht
! ! Leiter ! Leiter ! Leiter ! Anwendungs- dritter
! ! eines ! einer ! einer ! organisator Stufe
! 1 ! Postamtes ! Post- ! Fernmelde-! ----------------------------------------------------------
! ! II. Klasse,! garage II! zeugab- ! Referent
! ! erster ! ! teilung ! 3 b B 3 in ei- - - -
! ! Stufe ! ! ! ner Dion
!-----------+------------+----------+-----------+------------ ----------------------------------------------------------
! ! Leiter ! Leiter ! Meß- ! Program- ---------------------------------------------------------------------
! ! eines ! einer ! spezialist! mierer in der der im
PT 3 ! 2 ! Postamtes ! Post- ! ! Verwendungs- Dienst- ----------------------------------------------
! ! II. Klasse,! garage ! ! gruppe zulagen- Verwaltungs- Post- Postauto- Fernmelde-
! ! zweiter ! III ! ! gruppe dienst dienst dienst dienst
! ! Stufe ! ! ! ---------------------------------------------------------------------
!-----------+------------+----------+-----------+------------ Anwendungs- Leiter ei- Leiter ei- Leiter ei-
! ! Leiter ! ! System- ! organisator nes Post- ner Post- ner Pla-
! ! eines ! ! techniker/! amtes II. garage II nungs rup-
! ! Postamtes ! ! OES im ! 1 Klasse, pe in ei-
! ! II. Klasse,! ! Turnus- ! erster ner Bau-
! 3 ! dritter ! - ! dienst ! - Stufe und Pla-
! ! Stufe ! ! mit ! nungs-
! ! ! ! regel- ! stelle
! ! ! ! mäßigem ! ----------------------------------------------------------
! ! ! ! Nacht- ! Referent
! ! ! ! dienst ! 1 b B4 in ei- - - -
--------+-----------+------------+----------+-----------+------------ ner Dion
! ! Leiter ! Leiter ! Heim- ! ----------------------------------------------------------
! ! eines ! einer ! aufsicht ! Program- Leiter ei- Leiter ei- Meßspezia-
PT 4 ! 1 ! Postamtes ! mierer nes Post- ! in einem ! - ner Post- list
! ! II. Klasse,! garage ! Lehrlings-! PT 3 2 amtes II. garage III
! ! vierter ! IV ! wohnheim ! Klasse,
! ! Stufe ! ! ! zweiter
--------+-----------+------------+----------+-----------+------------ Stufe
! ! Leiter ! ! ! ----------------------------------------------------------
PT 5 ! 1 ! eines ! - ! - ! - Leiter ei- System-
! ! Postamtes ! ! ! nes Post- techniker
! ! III. Klasse! ! ! amtes II. OES im
Klasse, Turnus-
3 - dritter - dienst mit
Stufe regelmä-
ßigem
Nacht-
dienst
---------------------------------------------------------------------
Leiter ei- Leiter ei- Heimauf-
nes Post- ner Post- sicht in
PT 4 2 - amtes II. garage IV einem
Klasse, Lehrlings-
vierter wohnheim
Stufe
---------------------------------------------------------------------
Leiter ei-
PT 5 2 - nes Post- - -
amtes III.
Klasse
Die in der Tabelle verwendeten Abkürzungen bedeuten:
1. "Dion": Post- und Telegraphendirektion,
2. "GenDion": Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
3. "OES": Österreichisches elektronisches System (Österreichisches digitales Telefonsystem) und
4. "RZ": Rechenzentrum.
(3) Durch Verordnung sind den Dienstzulagengruppen weitere Funktionen zuzuordnen, die den im Abs. 2 angeführten Richtfunktionen hinsichtlich ihrer Bedeutung und der mit ihrer Ausübung verbundenen Verantwortung gleichzuhalten sind. Bei der Zuordnung der Funktionen sind insbesondere Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang des Aufgabenbereiches, die dem Arbeitsplatzinhaber in seinem Aufgabenbereich eingeräumte Selbständigkeit, die Verfügungsberechtigung, die Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit und die organisatorische Stellung des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen. Diese Verordnung ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler zu erlassen.
… 33 unveränderte Absätze
(4) Durch die für die Verwendungsgruppe PT 1 vorgesehene Dienstzulage gelten alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Jeweils die Hälfte dieser Dienstzulage gilt als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
(5) Dem Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der dauernd mit der Ausübung einer der nachstehend angeführten Verwendungen betraut ist, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstzulage. Sie beträgt:
---------------------------------------------------------------------
in der in der für die Verwendung
Verwendungs- Dienstzulagen- als (im) Schilling
gruppe gruppe
---------------------------------------------------------------------
PT 5 A Bautruppführer 740
---------------------------------------------------------------------
Dienst des
Facharbeiters
als Vorarbeiter,
der im
einschlägigen
PT 7 A Lehrberuf 370
verwendet wird
und mit der
Überwachung der
Tätigkeit
anderer Arbeiter
beauftragt ist
---------------------------------------------------------------------
A Omnibuslenkerdienst 1 803
-------------------------------------------------------
PT 8 Landzustelldienst,
B Codierer bei 370
automatischen
Verteilanlagen
Die für den Omnibuslenkerdienst vorgesehene Dienstzulage gebührt dem Beamten der Verwendungsgruppe PT 8 auch dann, wenn er infolge eines im Omnibuslenkerdienst erlittenen Dienstunfalles nicht mehr in diesem Dienst verwendet werden kann.
(6) Durch Verordnung können weitere Verwendungen der Verwendungsgruppe PT 5 der Anwendung des Abs. 5 unterstellt werden, wenn sie hinsichtlich ihrer Bedeutung und der mit ihrer Ausübung verbundenen Verantwortung der im Abs. 5 angeführten Verwendung eines Bautruppführers gleichzuhalten sind. Diese Verordnung ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler zu erlassen. Abs. 3 zweiter Satz ist sinngemäß anzuwenden.
(7) Übt ein Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung eine im Abs. 2 oder 5 angeführte oder gemäß Verordnung nach Abs. 3 oder 6 gleichzuhaltende Verwendung nicht dauernd, aber mindestens während eines Kalendermonates aus, so gebührt ihm hiefür eine nicht ruhegenußfähige Dienstabgeltung im Ausmaß der Dienstzulage, die sich gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Abs. 2 beziehungsweise Abs. 5 ergibt. Hat der Beamte bereits Anspruch auf eine Dienstzulage, so gebührt die Dienstabgeltung nur in dem diese Dienstzulage übersteigenden Ausmaß. Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(8) Auf Beamte, die mit der vertretungsweisen Wahrnehmung wechselnder Arbeitsplätze betraut sind, sind Abs. 7 und gegebenenfalls § 82d Abs. 3 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die verschiedenen Vertretungstätigkeiten wie eine durchgehende Vertretungstätigkeit zu werten sind. Die Höhe der Dienstabgeltung und einer allfälligen Verwendungsabgeltung nach § 82d Abs. 3 ist je nach ausgeübter Tätigkeit anteilsmäßig zu ermitteln. Arbeitsfreie Tage sind hiebei der unmittelbar zuvor ausgeübten Tätigkeit zuzurechnen.
(9) Die Abs. 1 bis 8 sind nicht auf Zeiten anzuwenden, in denen die vom Beamten ausgeübte Verwendung einer niedrigeren Verwendungsgruppe zugeordnet ist als jener, der der Beamte angehört.