Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1aufgehoben
ARTIKEL I
1. Lehrplan der Bildungsanstalt für Erzieher (Anlage I),
2. Lehrplan des Kollegs an Bildungsanstalten für Erzieher (Anlage II),
3. Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern (Anlage III).
Art. 2aufgehoben
ARTIKEL II
Anl. 2/03aufgehoben
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN
DER BILDUNGSANSTALT FÜR ERZIEHER
Wird gesondert bekanntgemacht.
Anl. 2/04aufgehoben
b) Evangelischer Religionsunterricht
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/05aufgehoben
c) Altkatholischer Religionsunterricht
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
- Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter.
- Grundfragen christlicher Erziehung in der Familie, Erziehungsrecht, Erziehungspflicht.
- christliche Sexualethik.
- Was ist altkatholisch?
- Die Arbeit in der Ökumene.
- Christliche Jugendarbeit - Freizeitpädagogik.
- Vorbereitung auf die Begegnung mit Sekten.
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
- Die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung.
- Erarbeitung didaktisch-methodischer Hinweise zur Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche, praktische Übungen dazu.
- Anleitung zum Erzählen biblischer Texte in der Gemeinschaft.
- Das Gebet im Leben des Kindes und der Familie.
- Die Bedeutung der Teilnahme am Gottesdienst, Freude am Kirchenlied und der Kirchenmusik.
Anl. 2/01aufgehoben
Anlage II
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LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR ERZIEHER
KOLLEG FÜR ERZIEHER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
Religion .............. 2 2 2 2 8 (III)
Pädagogik (einschl. Pä-
dagogische Psycho-
logie, Pädagogische
Soziologie, Philo-
sophie) *) .......... 4(+2*) 4(+2*) 4 4 16(+4*) II
Heil- und Sonder-
pädagogik ........... 1 1 2 2 6 II
Didaktik (insbesondere
Didaktik der Hort-
und Heimerziehung) .. 5 5 6 6 22 II
Hort- und Heimpraxis *1) 6 6 6 6 24 III
Deutsch (einschließlich
Sprecherziehung,
Kinder- und Jugend-
literatur) .......... 3 3 3 3 12 I
Lebende Fremdsprache .. 1 1 1 1 4 (I)
Rechtskunde ........... - - 2 2 4 III
Mathematik ............ 1 1 1 1 4 (II)
Biologie und Umwelt-
kunde *) ............ (2*) (2*) 2*) (2*) (8*) III
Gesundheitslehre ...... 1 1 1 1 4 (III)
Musikerziehung ........ 2 2 2 2 8 (IV a)
Instrumentalmusik
Gitarre ............. 2 2 1 1 6 (V)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ........... 1 1 1 1 4 IV
Bildnerische Erziehung 2 2 2 2 8 (IV a)
Werkerziehung ......... 5 5 2 2 14 (IV)
Leibeserziehung ....... 2 2 2 2 8 (IV a)
Verbindliche Übungen
Ergänzende berufskund-
liche Unterrichts-
veranstaltungen ..... 2 2 2 2 8 V
---------------------------------------------------
Wochenstundenzahl Lehrver-
pflich-
Freigegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie *2) ........ (2) (2) (2) (2) 4 V
Instrumentenbau *2) ... (2) (2) (2) (2) 4 (V)
Flöte/Akkordeon *3) ... 1 1 1 1 4 V
Unverbindliche Übungen
Chorgesang *4) ........ 1 1 1 1 4 (V)
Spielmusik *4) ........ 1 1 1 1 4 V
Darstellendes Spiel ... 2 2 2 2 8 V
Fest- und Feierge-
staltung,
Brauchtumspflege
sowie Volkstanzen ... - - 2 2 4 V
Fototechnik ........... 2 2 - - 4 V
Medienkunde ........... - - 2 2 4 III
Leibeserziehung ....... 2 2 2 2 8 (IV a)
Selbsterfahrungsseminar 2 2 2 2 8 V
--------------------------------------------------------------------
Anl. 2/02aufgehoben
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Anl. 2/06aufgehoben
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie,
Philosophie)
1. und 2. Semester (je 4 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 4 Wochenstunden):
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/07aufgehoben
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/08aufgehoben
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
- Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
- Entwicklung von Lernformen zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
- Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen; Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
- Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung soll der angehende Erzieher die Möglichkeit erlangen, Maßnahmen zu setzen, um Über- bzw. Unterforderung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener gruppendynamischer Prinzipien und kommunikativer Techniken soll der künftige Erzieher befähigt werden, Gruppenprozesse zu steuern und Gespräche mit einzelnen wie auch der ganzen Gruppe zu führen.
Die Kenntnis unterschiedlicher Möglichkeiten der Zeitplanung und -strukturierung im Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus ist zu vermitteln.
Um Erziehungs- und Bildungsprozesse wirkungsvoll auslösen zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikations- und Verhaltensformen soll es dem Schüler ermöglichen, Interaktionsprozesse bestimmten Zielsetzungen entsprechend zu steuern (Sozial- und Emotionalerziehung).
Durch Interpretation des gebotenen Lehrstoffes und der persönlichen Erfahrungen soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes und Jugendlichen durch eine positive emotionale Führung zu fördern.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens, insbesondere in Horten und Heimen, soll den Schüler dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl und Anwendung des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Durch Einblick in die berufsbezogene Fachliteratur soll der Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, zu fundiertem Urteilen und Beurteilen angeregt werden.
1. und 2. Semester (je 5 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 6 Wochenstunden):
Anl. 2/09aufgehoben
HORT- UND HEIMPRAXIS
1. und 2. Semester (je 6 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 6 Wochenstunden):
Anl. 2/10aufgehoben
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
1. und 2. Semester (je 3 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):
Anl. 2/11aufgehoben
LEBENDE FREMDSPRACHE
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
4. Lernjahr der Unterstufe sowie in die Lehrbücher für die Oberstufe der AHS und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten (Mittelstufe und Oberstufe).
Anl. 2/12aufgehoben
RECHTSKUNDE
Anl. 2/13aufgehoben
MATHEMATIK
Anl. 2/14aufgehoben
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/15aufgehoben
GESUNDHEITSLEHRE
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anl. 2/16aufgehoben
MUSIKERZIEHUNG
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich'' und der „Arbeit am Lied'' erfolgen.
3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalmusikunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon vom 1. Semester an in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lehrziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. Musik, Geschichte und Stilkunde sind schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.
Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.
Anl. 2/17aufgehoben
INSTRUMENTALMUSIK
Gitarre
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anl. 2/18aufgehoben
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anl. 2/19aufgehoben
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester herangezogen werden.
Anl. 2/20aufgehoben
WERKERZIEHUNG
1. und 2. Semester
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/21aufgehoben
LEIBESERZIEHUNG
1. Begriffserklärungen:
- Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
- Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
- Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.
- Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.
2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.
- Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
3. Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.
4. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
- Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
5. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.
- Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
6. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.
7. Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
- Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.
- Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.
8. Gesundheitserziehung:
- Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
- Haltungsschwächen - Haltungsschäden - Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.
- Umweltbedingungen und Hygiene.
- Ernährung und Gesundheit.
- Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.
- Leibesübungen und geistige Gesundheit.
9. Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
10. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
11. Organisationsformen des österreichischen Sports:
- Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports:
Verbandstruktur, Vereinssport, Schulsport, Fitness-Sport usw.
12. Sportbiologische Grundkenntnisse:
- Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.
- Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.
- Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.
Anl. 2/22aufgehoben
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 2/23aufgehoben
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
1. und 2. oder 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
1. Auf graphische und systemrichtige Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird.
2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.
Anl. 2/24aufgehoben
INSTRUMENTENBAU
Anl. 2/25aufgehoben
FLÖTE/AKKORDEON
A. Blockflöte
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
B. Bambusflöte
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
C. Akkordeon
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde):
3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anl. 2/26aufgehoben
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Anl. 2/27aufgehoben
SPIELMUSIK
Anl. 2/28aufgehoben
DARSTELLENDES SPIEL
Anl. 2/29aufgehoben
FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN
Anl. 2/30aufgehoben
FOTOTECHNIK
Anl. 2/31aufgehoben
MEDIENKUNDE
Anl. 2/32aufgehoben
LEIBESERZIEHUNG
Anl. 2/33aufgehoben
SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR
Anl. 3/03aufgehoben
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Anl. 3/04aufgehoben
b) Evangelischer Religionsunterricht
1. bis 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
Anl. 3/05aufgehoben
c) Altkatholischer Religionsunterricht
1. bis 4. Semester (je 1 Wochenstunde):
- Erkennen der Grenzen und Möglichkeiten, die von der Behinderung her gegeben sind, um biblische Texte intellektuell aufzunehmen und dementsprechend biblische Aussagen - insbesondere Stellen des Evangeliums - sorgfältig auswählen, in einfache Sprache umsetzen, die Heilsbotschaft emotional erleben lassen.
- Wichtigste Aufgabe ist es, daß der Erzieher das Gefühl der Geborgenheit vermittelt, indem er den Jugendlichen in kirchliche Feste und Feiern einbezieht.
- Der Erzieher muß auch befähigt werden, mit Eltern und den Menschen aus der Umwelt des Behinderten zu arbeiten und ihnen durch Exegese ausgewählter biblischer Texte die Verantwortung für den behinderten Jugendlichen zu wecken und zu stärken.
Anl. 3/01aufgehoben
Anlage III
----------
LEHRPLAN DES LEHRGANGES ZUR AUSBILDUNG VON ERZIEHERN ZU
SONDERERZIEHERN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
Religion ................... 1 1 1 1 4 (III)
Ausbildungsbereich A
Grundprobleme der Behinder-
tenpädagogik ............. 2 - - - 2 II
Mehrfachbehinderungen ...... - 2 - - 2 II
Biologisch-medizinische
Grundlagen der Behinderung 2 2 - - 4 II
Heil- und Sonderpädagogik .. 2 2 2 2 8 II
Aspekte der Entwicklungs-
psychologie .............. 2 - - - 2 II
Aspekte der sozialpädago-
gischen Soziologie ....... 2 - - - 2 II
Aspekte der Tiefen-
psychologie .............. 2 2 - - 4 II
Probleme der heil- und son-
derpädagogischen Einrich-
tungen ................... - - 3 3 6 III
Spezielle Rechtskunde ...... - - - 1 1 III
Ausbildungsbereich B
Funktionell-therapeutische
Übungen:
Kognitives Training ...... - - 2 2 4 IV
Bewegungstherapie ........ - 2 1 1 4 IV
Beschäftigungstherapie ... 1 1 3 - 5 IV
Musiktherapie ............ 1 1 - 2 4 IV
Rhythmisch-musikalische
Erziehung .............. 2 2 - - 4 IV
Logopädie .................. 2 2 - - 4 IV
Psychologisch-psychothera-
peutische und verhaltens-
modifizierende Behand-
lungsmethoden ............ 2 2 - - 4 III
Methoden der Heil- und
Sondererziehung .......... - - 2 - 2 III
Arbeitsweisen einschlägiger
Fachkliniken ............. - - 6 6 12 IV
Spezielle Berufskunde ...... 3 3 3 3 12 II
Sonderschulpädagogik ....... - - - 1 1 III
Ausbildungsbereich C
Spezielle Heimpraxis *1) ... 6 6 6 6 24 III
----------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl .... 30 28 29 28 115
Wochenstundenzahl Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
Logopädie .................. - - 2 2 4 IV
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ................ - - 1 1 2 IV
Unverbindliche Übungen
Gruppendynamisches Seminar . 1 1 1 1 4 IV
Tiefenpsychologisches
Seminar .................. - - 2 - 2 IV
Praxisberatung ............. 1 1 1 1 4 V
Aktuelle Fachgebiete ....... 1 1 1 1 4 (I-VI)
Spezielle Erste Hilfe ...... 2 - - - 2 IV
Leibeserziehung ............ - 2 - - 2 (IV a)
Anl. 3/02aufgehoben
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Anl. 3/06aufgehoben
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Ausbildungsbereich A
Anl. 3/07aufgehoben
GRUNDPROBLEME DER BEHINDERTENPÄDAGOGIK
Anl. 3/08aufgehoben
MEHRFACHBEHINDERUNGEN
Anl. 3/09aufgehoben
BIOLOGISCH-MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN DER BEHINDERUNG
Anl. 3/10aufgehoben
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Anl. 3/11aufgehoben
ASPEKTE DER ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE
Anl. 3/12aufgehoben
ASPEKTE DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN SOZIOLOGIE
Anl. 3/13aufgehoben
ASPEKTE DER TIEFENPSYCHOLOGIE
Anl. 3/14aufgehoben
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
Anl. 3/15aufgehoben
SPEZIELLE RECHTSKUNDE
Anl. 3/16aufgehoben
Anl. 3/17aufgehoben
Ausbildungsbereich B
Anl. 3/18aufgehoben
FUNKTIONELL-THERAPEUTISCHE ÜBUNGEN
3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):
2. Semester (2 Wochenstunden), 3. und 4. Semester
(je 1 Wochenstunde):
Bewegungsanalyse der normalen und pathologischen Bewegung.
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde), 3. Semester (3 Wochenstunden):
Allgemeine Grundlagen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.
1. und 2. Semester (je 1 Wochenstunde), 4. Semester (2 Wochenstunden):
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
Anl. 3/19aufgehoben
PSYCHOLOGISCH-PSYCHOTHERAPEUTISCHE UND VERHALTENSMODIFIZIERENDE
BEHANDLUNGSMETHODEN
Grundlagen der vertieften Einzelfallhilfe der Gruppentherapie. Grundlagen der Verhaltensmodifikation.
Grundlagen der Gesprächstherapie.
Grundlagen der Spieltherapie.
Anl. 3/20aufgehoben
METHODEN DER HEIL- UND SONDERERZIEHUNG
Anl. 3/21aufgehoben
ARBEITSWEISEN EINSCHLÄGIGER FACHKLINIKEN
Anl. 3/22aufgehoben
SPEZIELLE BERUFSKUNDE
Anl. 3/23aufgehoben
SONDERSCHULPÄDAGOGIK
Anl. 3/24aufgehoben
Anl. 3/25aufgehoben
Ausbildungsbereich C
Anl. 3/26aufgehoben
Anl. 3/27aufgehoben
Anl. 3/28aufgehoben
Anl. 3/29aufgehoben
Anl. 3/30aufgehoben
Anl. 3/31aufgehoben
Anl. 3/32aufgehoben
Anl. 3/33aufgehoben
Anl. 3/34aufgehoben
Anl. 3/35aufgehoben
Anl. 3/36aufgehoben
Anl. 3/37aufgehoben
Anl. 3/38aufgehoben