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Entscheidung 10 Ob 27/16t×

Entscheidung 10 Ob 27/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010074 Rechtssatz 12.04.1983Zivilrecht
Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist der "gemeine Preis" des § 305 ABGB. Darunter ist der Austauschwert (Ankaufswert oder Verkaufswert), der Ertrag …
RS0010075 Rechtssatz 06.09.1962Zivilrecht
Muss der Schätzungswert vergütet werden, dann muss der Beschädigte in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen; demnach ist nicht der Verkaufswert, sondern der Ankaufswert maßgebend, dies aber mit der Einschränkung, dass für die Abnützung …
RS0022586 Rechtssatz 25.01.1978Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen. Die primäre Funktion des gesamten Haftpflichtrechtes liegt in der Verwirklichung dieses Ausgleichsgedankens.
RS0023471 Rechtssatz 17.02.1977Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen. Die primäre Funktion des gesamten Haftpflichtrechtes liegt in der Verwirklichung dieses Ausgleichsgedankens. Diese Funktion ist dem gesam …
RS0030138 Rechtssatz 10.09.1975Zivilrecht
Bei subjektiver Schadensberechnung (= Interessenersatz) sind alle Auswirkungen im Vermögen des Geschädigten festzustellen, sodass auch die tatsächliche Entwicklung des gesamten Vermögens nach dem schädigenden Ereignis und die vermutliche Entwicklung ohne di …
RS0030273 Rechtssatz 10.09.1975Zivilrecht
Bei subjektiver Schadensberechnung (= Interesseersatz) ist bei Schadenersatz wegen Eigentumsverletzung nicht nach dem Verkehrswert der Sache zu fragen, sondern deren Wert gerade im Vermögen des Geschädigten zu ermitteln.
RS0030499 Rechtssatz 03.12.1968Zivilrecht
Der Wert der besonderen Vorliebe muss als solcher im Verfahren erster Instanz ausdrücklich verlangt werden.
RS0031865 Rechtssatz 06.02.1980Zivilrecht
Auch der nach § 1332 ABGB zu bemessende Ersatz für einen abhanden gekommenen Gebrauchsgegenstand hat sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht etwa nach dem Verkaufswert) auszurichten (hier: gebrauchte Autobestandteile).
RS0051738 Rechtssatz 23.01.1934Zivilrecht
1) Zu den im § 24 AO genannten Nebengebühren einer Forderung gehören auch die mit ihrer Geltendmachung verbundenen Prozesskosten und Exekutionskosten. 2) Im Sinne der §§ 54 Abs 1 KO und 24 Abs 1 AO ist der Anspruch auf Kostenersatz nicht erst mit dem Kosten …
RS0064270 Rechtssatz 10.02.1988Zivilrecht
Prozesskosten und Exekutionskosten sind, wenn sie im Zuge einer Rechtsverfolgung entstehen, Nebengebühren des geltend gemachten Rechtes; sind sie hingegen Aufwand einer Rechtsverteidigung, so bilden sie eine selbständige Forderung. In beiden Fällen sind die …
RS0097353 Rechtssatz 28.03.1996Zivilrecht
Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung üb …
RS0113651 Rechtssatz 13.04.2000Zivilrecht
Der gemeine Wert im Sinn des § 934 ABGB lässt sich gemäß § 305 ABGB mit dem ordentlichen Preis gleichsetzen, also jenem Nutzen, den die Sache mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet. Dies ist in erster Linie der Marktpreis, also Aust …