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Entscheidung 11 Os 106/25k×

Entscheidung 11 Os 106/25k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019399 Rechtssatz 21.03.1973Zivilrecht
Der Substitut tritt an Stelle des Substituenten und ist verpflichtet, selbständig und unter eigener Verantwortung die Verbindlichkeit dessen zu erfüllen, dessen Substitut er ist. Der Substituent haftet in einem solchen Fall nur für Verschulden in der Auswah …
RS0096989 Rechtssatz 13.10.1994Strafrecht
Es ist dem Richter nicht verwehrt, sich schon vor Schluß der Hauptverhandlung eine bestimmte Meinung über Schuld und Unschuld eines Angeklagten zu bilden (SSt 25/81); von einer Befangenheit (§ 72 Abs 1 StPO) kann erst dann gesprochen werden, wenn er sich be …
RS0098070 Rechtssatz 20.10.1987Strafrecht
Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem (von Amts wegen beigegebenen) Verteidiger gehört nicht zu den begrifflichen (oder sonst gesetzlich vorausgesetzten) Erfordernissen einer verfahrensrechtlichen "Vertretung" im Sin …
RS0099304 Rechtssatz 09.04.1987Strafrecht
§ 281 Abs 1 Z 1a StPO stellt lediglich auf die formelle Ausübung der Verteidigerfunktion in der Hauptverhandlung ab.
RS0117602 Rechtssatz 13.05.2003Strafrecht
Gegen die Verfassungskonformität des § 40 Abs 1 StPO bestehen keine Bedenken, weil das durch Art6 Abs3 lit c MRK garantierte Recht, den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten, nicht absoluter Natur, sondern durch das Recht des Staates beschränk …
RS0124799 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Wenn eine Beeinträchtigung der unparteilichen Begutachtung durch den Sachverständigen zu befürchten ist, liegt Befangenheit (§ 47 Abs 1 StPO iVm § 126 Abs 4 erster Satz StPO) vor. Dabei ist nicht erst eine tatsächliche Unfähigkeit zu unvoreingenommener sowi …
RS0126676 Rechtssatz 07.04.2011Strafrecht
Nichtigkeit nach Z 1a liegt vor, wenn der Angeklagte nicht während der ganzen Hauptverhandlung durch einen Verteidiger vertreten war, obwohl dies zwingend vorgeschrieben war. Verteidiger im Sinn dieser Bestimmung ist nach der Legaldefinition des § 48 Abs 1 …