Rechtstracker.at
Entscheidung 12 Os 15/17y×

Entscheidung 12 Os 15/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0091800 Rechtssatz 01.12.1988Strafrecht
Mit dem Einwand, dass anstelle der ausgesprochenen (sechs Monate nicht übersteigenden) Freiheitsstrafe gemäß § 37 Abs 1 StGB eine Geldstrafe zu verhängen gewesen wäre, wird kein rechtsfehlerhafter Strafausspruch geltend gemacht, wie dies für jeden der drei …
RS0092267 Rechtssatz 14.10.1980Strafrecht
Mit dem Einwand, eine im § 64 Abs 1 Z 4 StGB genannte Auslandstat sei in Österreich nicht strafbar, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 9 lit b StPO geltend gemacht.
RS0098400 Rechtssatz 06.11.1974Strafrecht
Entscheidet sich das Gericht lediglich für eine dem Angeklagten ungünstigere Schlussfolgerung, obwohl aus den betreffenden Vordersätzen theoretisch auch andere, für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären, ist dies ein an sich zu …
RS0099892 Rechtssatz 28.06.1988Strafrecht
Der materiellrechtliche Nichtigkeitsgrund des dritten Falles der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO (nF) stellt nicht darauf ab, ob eine vom erkennenden Gericht ausgesprochene Unrechtsfolge tatgerecht und tätergerecht ist, sondern darauf, ob gegen Bestimmungen über …
RS0106113 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Die teleologische Reduktion einer gesetzlichen Regelung erfordert den klaren Nachweis des Gesetzeszwecks, an dem sich die (letztlich Gesetzeswortlaut korrigierende) Auslegung orientieren soll. Im Mietrecht ist dieses Problem besonders schwierig zu lösen, we …
RS0117263 Rechtssatz 10.12.2002Strafrecht
Ein durch Z 4 garantiertes Überprüfungsrecht hat der Beschwerdeführer nur dann, wenn er in der Lage ist, einen der in §§ 125 f StPO angeführten Mängel von Befund oder Gutachten aufzuzeigen. Das dem Gericht durch § 118 Abs 2 StPO zugestandene Ermessen zur Be …
RS0130634 Rechtssatz 14.03.2016Strafrecht
Für die Beurteilung einer Organisation als terroristische Vereinigung nach § 278b StGB ist es ohne Bedeutung, ob sie in der sogenannten Terrorliste der Vereinten Nationen (UNO) genannt ist.
RS0131306 Rechtssatz 21.03.2017Strafrecht
Für die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit nach § 64 Abs 1 Z 9 lit b StGB kommt es ausschließlich auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Täters zum Tatzeitpunkt an.
RS0131307 Rechtssatz 21.03.2017Strafrecht
Das Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB wird vom Deliktskatalog des § 64 Abs 1 Z 9 StGB erfasst. Eines Rückgriffs auf die subsidiäre Regelung des § 64 Abs 1 Z 6 StGB bedarf es insoweit nicht.
RS0131431 Rechtssatz 18.05.2017Strafrecht
Für die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit nach § 64 Abs 1 Z 9 StGB reicht es angesichts der Zielsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JI) aus, wenn der Täter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen …
RS0131432 Rechtssatz 18.05.2017Strafrecht
Der Tatbestandsausschlussgrund des § 278c Abs 3 StGB ist nicht (analog) auf § 278b Abs 2 StGB anzuwenden.