Rechtstracker.at
Entscheidung 13 Os 13/17m×

Entscheidung 13 Os 13/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086571 Rechtssatz 08.11.1985Strafrecht
Ein Geschäftsführer einer GmbH, der in der Absicht handelt, fortgesetzten Schmuggel zum Vorteil dieser Gesellschaft zu begehen, handelt gewerbsmäßig, wenn er selbst an der Gesellschaft beteiligt ist; hingegen reicht allein der Umstand, daß der Ehegatte des …
RS0086573 Rechtssatz 13.10.1994Strafrecht
Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass es dem Täter bei der Tatbegehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen; es genügt daher nicht, wenn die Absicht des Täters bloß darauf gerichtet ist, den Vorteil …
RS0092444 Rechtssatz 19.08.1993Strafrecht
Gewerbsmäßigkeit in der Bedeutung des § 70 StGB erfordert die Täterabsicht, sich selbst eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei dies unmittelbar aus der Tat oder mittelbar auf dem Umweg über einen Dritten, aber immer als eine unmittelbare wirtschaf …
RS0107402 Rechtssatz 29.04.1997Strafrecht
Der längere Tatzeitraum, für welchen sich der Täter durch Wiederholung gleichartiger Straftaten ein fortlaufendes Einkommen zu verschaffen trachtet, muss keineswegs "zumindest etwa drei Monate" dauern. Eine bestimmte Mindestdauer dieses "längeren Zeitraumes …
RS0117516 Rechtssatz 01.04.2003Strafrecht
Gegenstand der Tatsachenrüge kann nur Beweismaterial sein, das spätestens zur Zeit der Hauptverhandlung zu den Akten gekommen ist.
RS0117749 Rechtssatz 04.06.2003Strafrecht
Geht es der Tatsachenrüge nicht um den Verfahrensaspekt unterlassener Beweisaufnahmen (als Instruktionsrüge), so kann sie auf aktenkundiges Beweismaterial nur insoweit gestützt werden, als dieses in der Hauptverhandlung vorgeführt wurde.
RS0119310 Rechtssatz 24.08.2004Strafrecht
Die in § 281 Abs 1 Z 5a StPO genannten "erheblichen Bedenken aus den Akten" beziehen sich auf das in der Hauptverhandlung vorgekommene und darüber hinaus auf jenes Beweismaterial, das zufolge rechtzeitigen Einlangens in der Hauptverhandlung hätte vorkommen …
RS0131593 Rechtssatz 28.06.2017Strafrecht
§ 38 FinStrG idF BGBl I 2015/163 verlangt die Absicht, sich selbst einen (nicht bloß geringfügigen fortlaufenden) abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen. Daher scheidet nunmehr ‑ anders als nach der Rechtslage vor BGBl I 2015/163 (vgl RIS‑Justiz RS008657 …
RS0131594 Rechtssatz 28.06.2017Strafrecht
Da § 38 FinStrG ‑ anders als § 70 StGB ‑ eine Verknüpfung zwischen konkreten strafbaren Handlungen (§ 38 Abs 1 FinStrG) und dem Begriff „ solche Taten“ (§ 38 Abs 2 Z 3 FinStrG) herstellt und dabei zwar zwischen den Tatbeständen der Abgabenhinterziehung (§ 3 …