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Entscheidung 13 Os 33/24p×

Entscheidung 13 Os 33/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099438 Rechtssatz 23.03.1959Strafrecht
Ein Angeklagter kann als Beschwerdeführer nicht mit Erfolg geltend machen, daß die Feststellungen des Erstgerichtes für ihn auch günstigere Schlußfolgerungen zugelassen hätten. Ebensowenig vermag die Staatsanwaltschaft mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 5 des …
RS0102833 Rechtssatz 01.08.1996Strafrecht
Im Fall eines Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen muss der Antragsteller bereits im Beweisantrag dartun, welcher der in §§ 118 Abs 2, 125 oder 126 StPO bezeichneten Gründe für die Beiziehung eines weiteren Sachverständigen gegeben ist.
RS0115712 Rechtssatz 25.09.2001Strafrecht
Die - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Abhörung bestehende Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung kann durch das Vorbringen erheblicher Einwendungen verhindert werden, auch wenn dieser bereits ein schriftliches Gutachten abgeg …
RS0118956 Rechtssatz 03.05.2004Strafrecht
Die Begutachtung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit bedarf seiner Zustimmung und jener eines etwaigen gesetzlichen Vertreters.
RS0120109 Rechtssatz 28.07.2005Strafrecht
Der Umstand, dass ein Zeuge bereits wegen Verleumdung oder falscher Beweisaussage zur Verantwortung gezogen wurde, kann eine unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsache darstellen. Voraussetzung einer solchen Erheblichkeit si …
RS0130055 Rechtssatz 15.04.2015Strafrecht
Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger bereits im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft beigezogen wurde, folgt nicht der generelle Ausschluss dieses Sachverständigen für die Bestellung in der Hauptverhandlung. Vielmehr ist auch bei die …
RS0130056 Rechtssatz 02.06.2015Strafrecht
Die Abweisung eines auf die Tätigkeit des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren wegen struktureller Befangenheit gestützten Antrags auf dessen Nichtbeiziehung im Hauptverfahren kann (nach der vor BGBl I 2014/71 geltenden Rechtslage) nur dann wegen Versto …
RS0131744 Rechtssatz 16.11.2017Strafrecht
Wurde ein Gutachten bereits im Geltungszeitraum des § 126 Abs 5 StPO idF BGBl I 2014/71 eingeholt, stand es dem Angeklagten im Ermittlungsverfahren offen, eine Bestellung des Sachverständigen im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme zu verlangen. Wurde derart …
RS0132824 Rechtssatz 12.09.2019Strafrecht
Die Eignung der Gewalthandlungen, die Lebensführungsfreiheit des Opfers gravierend zu beeinträchtigen, ist eine Rechtsfrage.