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Entscheidung 14 Ns 78/20m×

Entscheidung 14 Ns 78/20m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0076137 Rechtssatz 10.10.1972Strafrecht
Bei einem Dauerdelikt wird durch die Straftat ein rechtswidriger Zustand geschaffen, den der Täter in der Folge aufrecht erhält und durch dessen Fortdauer der Straftatbestand ununterbrochen weiter verwirklicht wird (vgl Rittler 2.Auflage I 88 und Jescheck 4 …
RS0092073 Rechtssatz 26.11.1992Strafrecht
Für die Reichweite der österreichischen Strafgerichtsbarkeit kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um eine Inlandstat oder um eine Auslandstat handelt. Für Inlandstaten gilt § 62 StGB, der die uneingeschränkte Geltung des Territorialitätsprinzips norm …
RS0092155 Rechtssatz 08.10.1985Strafrecht
Eine an mehreren Orten begangene einzige Tat - wie etwa hier: ein Dauerdelikt - ist dann, wenn wenigstens einer von diesen Tatorten im Inland liegt, im Sinn des § 67 Abs 2 StGB insgesamt als Inlandstat zu beurteilen und unterliegt darum nach § 62 StGB der ( …
RS0098487 Rechtssatz 23.10.1972Strafrecht
Gegenstand einer Anklage ist immer nur ein historisches Ereignis, nämlich die Beziehung eines Menschen zu einem bestimmten Geschehen, das nach der Ansicht des Anklägers einen bestimmten strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen sollte; nur diesbezüglich beste …
RS0106089 Rechtssatz 15.10.1996Strafrecht
Dem Wesen der (nach herrschender Literatur und Judikatur zu beachtenden) funktionalen Einheitstäterschaft folgend verantwortet jeder Beteiligte ausschließlich eigenes Unrecht und eigene Schuld, das heißt, es haftet jeder Täter unabhängig von der Strafbarkei …
RS0122006 Rechtssatz 11.04.2007Strafrecht
Soweit in früherer Rechtsprechung unter dem Begriff des „fortgesetzten Delikts" (nach Maßgabe zuweilen geforderter, indes uneinheitlich gehandhabter weiterer Erfordernisse) mehrere den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllende, mit einem „ …
RS0124935 Rechtssatz 18.06.2009Strafrecht
Aufbauend auf den Grundsätzen der Verfahrenskonzentration und des Vorrangs des Gerichts höherer Ordnung regelt § 37 Abs 2 StPO im zweiten und dritten Satz den Fall, dass für die gemeinsame Verfahrensführung mehrere untereinander gleichrangige Gerichte „höhe …
RS0126604 Rechtssatz 25.02.2011Strafrecht
Wenngleich § 37 Abs 2 zweiter Satz StPO den Sonderfall des Dauerdelikts nicht ausdrücklich regelt, kommt in dieser Bestimmung, wonach das Verfahren im Fall mehrerer Straftaten dem Gericht zukommt, in dessen Zuständigkeit die frühere Straftat fällt, der Grun …
RS0130107 Rechtssatz 17.06.2015Strafrecht
Erstreckt sich die den gesetzlichen Tatbestand erfüllende Verhaltensweise über mehrere Orte, gibt jener den Ausschlag, an dem die die deliktische Handlung beendende Tätigkeit, also idR die letzte Ausführungshandlung, stattgefunden hat.
RS0133474 Rechtssatz 14.01.2021Strafrecht
Sind mehrere Personen gleichzeitig (zumindest auch) als unmittelbare Täter angeklagt, scheidet eine Zuständigkeitsanknüpfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO auch dann aus, wenn nur einer der Angeklagten ausschließlich als unmittelbarer Täter, …
RS0133475 Rechtssatz 14.01.2021Strafrecht
Im Fall gleichzeitiger Anklage mehrerer Personen, die an einem jeweils im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit gesetzten Verhalten beteiligt sein sollen, kommen § 37 Abs 2 zweiter und dritter Satz StPO als Zuständigkeitsanknüpfungspunkte zum Trage …
RS0133476 Rechtssatz 14.01.2021Strafrecht
Indem § 37 Abs 2 dritter Satz an die Begehung einer der angeklagten strafbaren Handlungen (nicht wie § 36 Abs 3 StPO an die Ausführung einer Straftat) anknüpft, stellt ‑ ähnlich wie nach § 67 Abs 2 StGB ‑ neben dem Ort des (gebotenen) Handelns auch jener de …