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Entscheidung 14 Os 49/20t×

Entscheidung 14 Os 49/20t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092088 Rechtssatz 10.03.1987Strafrecht
Für die Beurteilung einer Äußerung als gefährliche Drohung ist nicht ihr Wortlaut maßgebend, sondern die ihr in der konkreten Situation zukommende Bedeutung, weshalb Übertreibungen auf ihren realen Gehalt zurückzuführen sind. Desweiteren kann der darnach ma …
RS0092102 Rechtssatz 16.02.1977Strafrecht
Für die objektive Eignung einer Drohung ist es ohne Bedeutung, ob der Bedrohte, sei es aus übergroßer Ängstlichkeit, sei es aus besonderem Mut oder Gleichmut, bei Beurteilung der Lage aus seiner Sicht von einem Durchschnittsmaßstab abweichende Befürchtungen …
RS0096112 Rechtssatz 01.06.1976Strafrecht
Der amtliche Zuständigkeitsbereich, die in abstracto zustehende Befugnis, umgrenzt die Amtsgeschäfte.
RS0096134 Rechtssatz 09.02.1988Strafrecht
Für den Umfang der "Befugnis" kommt es nur auf den abstrakten Aufgabenbereich des Beamten an, nicht jedoch darauf, ob er seinem Dienstauftrag zufolge auch konkret mit solchen Amtsgeschäften befasst ist.
RS0098852 Rechtssatz 07.06.1982Strafrecht
Die Tauglichkeitsprüfung ist nach einem abstrahierenden und generalisierenden Maßstab auf Grundlage einer ex - ante - Betrachtung vorzunehmen: Für die Unterscheidung zwischen strafbarem (bloß relativ untauglichem) und straflosem (absolut untauglichem) Versu …
RS0099246 Rechtssatz 11.06.1996Strafrecht
Aktenteile, die keine Aussagen oder Gutachten enthalten, müssen verlesen werden, wenn nicht beide Parteien darauf verzichten; eines Einverständnisses bedarf es insoweit nicht.
RS0099508 Rechtssatz 28.02.1980Strafrecht
Der Begründungspflicht wird schon durch Verweisung auf das für stichhältig erachtete, zur relevierten Feststellung ergangene Sachverständigengutachten entsprochen.
RS0100175 Rechtssatz 06.06.1975Strafrecht
Es gibt nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde; hat sie der Verteidiger ausgeführt, so ist auf Eingaben des Angeklagten nicht einzugehen (RZ 1973,69; 12 Os 14/73).
RS0115363 Rechtssatz 03.05.2001Strafrecht
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der an …
RS0117259 Rechtssatz 05.12.2002Strafrecht
§ 252 Abs 1 gilt nur für amtliche Schriftstücke, die mit dem Ziel errichtet wurden, Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten festzuhalten oder technische Aufnahmen über die Vernehmung von Zeugen (§ 162a) zu verlesen oder vorzuführen.
RS0117961 Rechtssatz 06.08.2003Strafrecht
Die Tatsachenrüge ermöglicht nicht, ohne direkten Bezug zu aktenkundigem Beweismaterial bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten.
RS0132011 Rechtssatz 14.03.2018Strafrecht
Soweit sich § 252 Abs 1 StPO auf amtliche Schriftstücke bezieht, in denen Aussagen von Zeugen festgehalten wurden, sind darunter nur Protokolle, Amtsvermerke und andere vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei errichtete Schriftstück …
RS0132697 Rechtssatz 25.06.2019Strafrecht
Bezugspunkt des Nichtigkeitsgrundes der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO ist nur der Ausspruch nach Z 3, nicht aber jener nach Z 2 des § 260 Abs 1 StPO.
RS0132765 Rechtssatz 28.08.2019Strafrecht
Vermögenswerte iSd § 278d StGB sind mit Blick auf Art 1 Z 1 des Terrorismusfinanzierungs-Übk BGBL III 2002/102 („finanzielle Mittel“) alle Arten von Vermögenswerten, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind.