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Entscheidung 14 Os 5/20x×

Entscheidung 14 Os 5/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0117961 Rechtssatz 06.08.2003Strafrecht
Die Tatsachenrüge ermöglicht nicht, ohne direkten Bezug zu aktenkundigem Beweismaterial bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten.
RS0126209 Rechtssatz 12.08.2010Strafrecht
Die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft ist lediglich einer Art Missbrauchskontrolle unterworfen. Die Opferinteressen finden in der ebenfalls schützenswerten Position des Beschuldigten ihre Grenzen.
RS0126210 Rechtssatz 12.08.2010Strafrecht
Der Fortführungsantrag begrenzt den Prüfungsumfang. Das Gericht ist weder befugt, vom Fortführungswerber nicht geltend gemachte, sich aus dem Akt ergebende Argumente gegen die Einstellung zu berücksichtigen, noch ist es berechtigt, die Wirkung des stattgebe …
RS0126211 Rechtssatz 12.08.2010Strafrecht
Lediglich in einem die Erheblichkeitsschwelle erreichenden Umfang kann unter der Bedingung und nach Maßgabe deutlich und bezeichneter Beweismittel auch die Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft als geradezu willkürlich thematisiert werden. Eine berechtigte …
RS0132725 Rechtssatz 25.06.2019Strafrecht
Die Tatsachenannahmen eines Beschlusses verletzen das Gesetz, wenn sie ein Begründungsdefizit iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO aufweisen und demnach willkürlich getroffen wurden (15 Os 35/18p)
RS0133040 Rechtssatz 25.02.2020Strafrecht
Gründet die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung auf die Annahme, dass mehrere Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, muss das Gericht ‑ auf Basis des Fortführungsantrags und dem Gebot zur Beachtung der Gesamtheit der Einstellungsgründe folgend ‑ …
RS0133041 Rechtssatz 25.02.2020Strafrecht
Wird der Staatsanwaltschaft ein gravierender Verstoß gegen die Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung und eine daraus resultierende Falschbeurteilung der Einstellungsvoraussetzungen unterstellt, hat das Gericht (in Betreff jedes Beschuldigten und/oder j …