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Entscheidung 14 Os 79/12t×

Entscheidung 14 Os 79/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090586 Rechtssatz 11.03.1969Strafrecht
Ihre Verschmelzung durch das Zusammenrechnungsprinzip vermag, soweit es um die Schuld des Angeklagten geht, die einzelnen Fakten ihrer Selbständigkeit nicht zu berauben. Hat der Angeklagte nur einen Teil der ihm in der Anklage vorgeworfenen diebischen Angri …
RS0094151 Rechtssatz 09.10.1984Strafrecht
Besteht an einer betrügerisch herausgelockten Ware Eigentumsvorbehalt des Veräußerers, dann dürfen für die Ermittlung des objektiven Schadens - wirtschaftlich betrachtet - auch Momente des zivilrechtlichen Grundsatzes der Vorteilsausgleichung (§§ 1191, 1312 …
RS0094388 Rechtssatz 02.09.1976Strafrecht
Besteht an einer betrügerisch herausgelockten Sache Eigentumsvorbehalt, so tritt eine strafrechtlich relevante wirtschaftliche Vermögensschädigung nur in der Höhe der Differenz zwischen der noch aushaftenden Forderung und dem (infolge des Gebrauchs in der R …
RS0094764 Rechtssatz 03.11.1983Strafrecht
Eine auf bewusst unrichtiger oder unvollständiger Information beruhende Zustimmung des Geschäftsherrn (hier: des Vorstands und des Aufsichtsrats) zu den Rechtshandlungen schließt die Annahme eines Befugnismissbrauchs nicht aus.
RS0094782 Rechtssatz 20.11.1985Strafrecht
Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts.
RS0094836 Rechtssatz 24.11.1988Strafrecht
Ob ein effektiver Vermögensnachteil eingetreten ist, ist durch Vergleich der Vermögenslage vor und nach der missbräuchlichen Handlung im Wege der Gesamtsaldierung zu ermitteln. Dieser Schaden kann durch Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Ent …
RS0097860 Rechtssatz 27.01.1981Strafrecht
Im Falle einer Zeugnisentschlagung darf (bei sonstiger Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO) weder dieser Umstand noch der Inhalt früherer Zeugenaussagen zur Beurteilung der Beweiskraft der - zu Recht verlesenen - polizeilichen Angaben berücksichtigt werden.
RS0098270 Rechtssatz 11.11.1966Strafrecht
Unterbleiben der Beeidigung der Schöffen in der gemäß § 276a StPO wiederholten Hauptverhandlung, obgleich die erste Hauptverhandlung samt Beeidigung im vorangegangenen Kalenderjahr stattfand.
RS0098557 Rechtssatz 19.07.1978Strafrecht
Ist die Tat sonst hinlänglich individualisiert, kommt der Tatzeit und damit einer diesbezüglich widersprüchlichen Feststellung keine Bedeutung zu.
RS0099511 Rechtssatz 01.10.1970Strafrecht
Auf schriftlich gestellte Beweisanträge, die in der Hauptverhandlung nicht wiederholt wurden, kann die Verfahrensrüge nach dem § 281 Abs 1 Z 4 StPO selbst dann nicht gestützt werden, wenn die betreffenden Schriftsätze in der Hauptverhandlung verlesen wurden …
RS0111533 Rechtssatz 13.10.1998Strafrecht
Haben beide Teile auf die tatsächliche Verlesung beziehungsweise Vorführung von in § 252 Abs 1 beziehungsweise Abs 2 StPO bezeichneten Schriftstücken beziehungsweise Aufzeichnungen verzichtet, ist die Art, wie ein solches Beweismittel in der Hauptverhandlun …
RS0113209 Rechtssatz 16.02.2000Strafrecht
Ein Urteil, welches die Feststellung entscheidender Tatsachen auf Beweismittel gründet, die in der Hauptverhandlung nicht vorgekommen sind (§ 258 Abs 1 StPO), ist nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO nichtig. Die bloß illustrative Erwähnung (angeblich) nicht verlesene …
RS0115712 Rechtssatz 25.09.2001Strafrecht
Die - außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO - in dessen Abhörung bestehende Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung kann durch das Vorbringen erheblicher Einwendungen verhindert werden, auch wenn dieser bereits ein schriftliches Gutachten abgeg …
RS0117263 Rechtssatz 10.12.2002Strafrecht
Ein durch Z 4 garantiertes Überprüfungsrecht hat der Beschwerdeführer nur dann, wenn er in der Lage ist, einen der in §§ 125 f StPO angeführten Mängel von Befund oder Gutachten aufzuzeigen. Das dem Gericht durch § 118 Abs 2 StPO zugestandene Ermessen zur Be …
RS0126620 Rechtssatz 23.12.2010Strafrecht
Bei wirtschaftlich unvertretbaren Investitions- und Risikogeschäften tritt der strafrechtlich relevante Schaden im Zeitpunkt des Geldabflusses aus der Sphäre des Machtgebers ein, womit (bei auch darauf gerichtetem Vorsatz) die Untreue vollendet ist. Die wir …