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Entscheidung 16 Ok 7/15p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0079200 Rechtssatz 10.10.1995Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG idF vor der WGN 1989 galt für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muss auch für den ao Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinn des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 ge …
RS0106875 Rechtssatz 25.10.1996Zivilrecht
Die Wettbewerbsbeschränkung und die Handelsbeeinträchtigung müssen, um vom Kartellverbot erfasst zu sein, aber auch spürbar sein. Spürbarkeitskriterien sind der Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Ressourcen und der Umfang der Produktion der be …
RS0120478 Rechtssatz 20.12.2005Zivilrecht
Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die wirtschaftliche Verflechtung behindert.
RS0122076 Rechtssatz 22.05.2007Zivilrecht
Europäisches Kartellrecht gelangt überhaupt nur dann zur Anwendung, wenn ein Sachverhalt geeignet ist, den zwischenstaatlichen Handel iSd Art 81 Abs 1 EG spürbar zu beeinträchtigen („Zwischenstaatlichkeitsklausel").
RS0122743 Rechtssatz 12.09.2007Zivilrecht
Die Festsetzung einer Geldbuße ist eine Ermessensentscheidung, bei der neben den - nicht taxativ aufgezählten - gesetzlichen Bemessungsfaktoren die Umstände des Einzelfalls und der Kontext der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind. Es handelt sich um eine …
RS0122748 Rechtssatz 12.09.2007Zivilrecht
Die Kontrolle der Höhe einer Geldbuße im Rechtsmittelverfahren richtet sich darauf, inwieweit das Kartellgericht rechtlich korrekt alle gesetzlichen Faktoren berücksichtigt hat, die für die Beurteilung der Schwere eines bestimmten Verhaltens von Bedeutung s …
RS0123662 Rechtssatz 14.02.2005Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen.
RS0124135 Rechtssatz 08.10.2008Zivilrecht
Bei der Bestimmung der Höchstgrenze einer Geldbuße nach § 142 Z 1 lit d KartG 1988 ist die Berechnungsvorschrift des § 2a KartG 1988 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass miteinander im Sinn des § 41 KartG 1988 verbundene Unternehmen als ein einziges Unterne …
RS0130389 Rechtssatz 08.10.2015Zivilrecht
Der Geldbuße kommt nach dem Willen des Gesetzgebers Präventionsfunktion zu. Nur eine angemessen hohe Geldbuße kann abschreckende Wirkung erzielen. Eine Kartellstrafe kann nur dann abschreckend wirken, wenn die Höhe und Wahrscheinlichkeit der Strafe den zu e …
RS0130390 Rechtssatz 08.10.2005Zivilrecht
Bei fortgesetzten Delikten, also solchen Verstößen, die aus mehreren Teilhandlungen bestehen, die in ihrer Begehungsweise gleichartig sind, in einem nahen zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem Gesamtvorsatz getragen sind, beginnt die Verjährungsfrist …
RS0130747 Rechtssatz 31.03.2016Zivilrecht
Im Hinblick auf den pönalen Charakter der kartellrechtlichen Geldbuße fällt sie unter den Begriff „Geldstrafe wegen strafbarer Handlungen jeder Art“ im Sinn des § 58 Z 2 IO.