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Entscheidung 1 Ob 150/14m×

Entscheidung 1 Ob 150/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005402 Rechtssatz 15.04.1975Zivilrecht
Im Unterlassungsprozess ist der Beklagte für den Wegfall der Wiederholungsgefahr behauptungspflichtig und bescheinigungspflichtig (4 Ob 306, 307/74; ÖBl 1973, 135 ua).
RS0005820 Rechtssatz 19.05.1954Zivilrecht
Die im § 396 EO festgesetzte Vollzugsfrist von einem Monat bezieht sich nur auf die Vollziehung der einstweiligen Verfügung im Sicherungsverfahren, nicht aber auf die daran anschließende Exekution.
RS0005850 Rechtssatz 07.11.1984Zivilrecht
Die Monatsfrist des § 396 EO bezieht sich nur auf die Vollziehung der EV im Sicherungsverfahren, nicht aber auf die daran anschließende Exekution.
RS0011691 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Wenn sich auch der Umfang der ungemessenen Dienstbarkeit nach den jeweiligen Bedürfnissen des herrschenden Gutes richtet, sind Belastungen des dienenden Gutes infolge Änderung der Bewirtschaftungsart des herrschenden Gutes unzulässig.
RS0011733 Rechtssatz 15.01.1980Zivilrecht
Der Widerstreit zwischen den Interessen des Berechtigten und jenen des Belasteten einer Dienstbarkeit ist in ein billiges Verhältnis zu setzen, wobei aber keine erhebliche Mehrbelastung des dienenden Grundstückes entstehen darf.
RS0011740 Rechtssatz 12.03.1975Zivilrecht
Aus § 484 ABGB folgt, dass sich der Dienstbarkeitsberechtigte jene Einschränkungen des Belasteten gefallen lassen muss, welche die Ausübung der Dienstbarkeit nicht ernstlich erschweren oder gefährden. Eigenmächtige Maßnahmen, die die Ausübung der Dienstbark …
RS0011756 Rechtssatz 01.09.1982Zivilrecht
Bei ungemessenen Dienstbarkeiten, bei denen das Maß der Nutzung nicht bestimmt ist, richten sich die Befugnisse des Berechtigten nach § 484 ABGB.
RS0012055 Rechtssatz 09.01.1979Zivilrecht
Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe in das Eigentum des Klägers in absehbarer Zeit unterlässt.
RS0012084 Rechtssatz 11.01.1984Zivilrecht
Als Störungshandlung, gegen die sich der Servitutsberechtigte zur Wehr setzen kann, ist jedes Verhalten zu werten, das mit oder ohne weitere Mitwirkung des Störers in adäquat kausaler Weise eine Beeinträchtigung des Servitutsrechts zur Folge hat. Die Störun …
RS0012087 Rechtssatz 09.01.1979Zivilrecht
Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.
RS0012128 Rechtssatz 26.01.1978Zivilrecht
Ob eine Verbotstafel eine ( zu beseitigende ) Beeinträchtigung einer Dienstbarkeit darstellt, kann nicht ausschließlich danach beurteilt werden, ob ihr Inhalt objektiv richtig ist, vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welchen Eindruck sie beim unbefangenen …
RS0016365 Rechtssatz 17.11.1982Zivilrecht
Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes. Die Beschaffenheit des Fahrzeuges ist im allgemeinen gleichgültig. Ob ein Fahrweg auch mit K …
RS0037140 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
Klagegrund der Servitutenklage (actio confessoria) ist jede Störung des Servitutsrechts, auch wenn sie nur geringfügig ist, aber dauernd wirkt, oder wenn Wiederholung droht.
RS0037660 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: Eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwidergehandelt wird. Fehlt eines dieser Elemente, dann besteht kein Unterlassungsanspruch.
RS0037661 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwidergehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat. Im ersten Fall wird vermutet, dass er wieder zuwiderhandeln werde …
RS0039231 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Die Vorschrift des § 234 ZPO ist auf jede Art von Einzelrechtsnachfolge anzuwenden, somit auch auf die Übertragung einer durch den Erbgang geteilten Forderung an bloß zwei Miterben.
RS0039302 Rechtssatz 30.06.1983Zivilrecht
"Veräußerung" ist jeder Wechsel in der Rechtszuständigkeit an der vom Klagebegehren betroffenen Sache oder Forderung außerhalb einer Gesamtrechtsnachfolge.
RS0078908 Rechtssatz 18.10.1995Zivilrecht
§ 396 EO kommt nur in jenen Fällen zur Anwendung, in denen die Vornahme des Vollzuges vorangehende Maßnahmen des Sicherungswerbers voraussetzt (Sicherheitsleistung oder Kostenvorschuß). Die Exekution zur Erzwingung einer einstweiligen Verfügung aufgrund ein …
RS0079564 Rechtssatz 22.05.1958Zivilrecht
Die Wiederholungsgefahr bleibt bestehen, wenn der Beklagte zwar einer einstweiligen Verfügung Rechnung trägt, aber im Prozeß weiter den Standpunkt vertritt, daß er zu der beanstandeten Handlung berechtigt ist.
RS0079692 Rechtssatz 20.05.1965Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr kommt es nicht nur auf die Art des bereits erfolgten Eingriffs, sondern auch auf die Willensrichtung des Täters an, für die insbesondere sein Verhalten nach der Beanstandung oder während des Rechtsstreites wichtig …
RS0080065 Rechtssatz 26.03.1974Zivilrecht
Für die Wiederholungsgefahr spricht die Vermutung, dass derjenige, welcher gegen das UWG verstoßen hat, hiezu neuerlich geneigt sein wird. Er hat daher jene besonderen Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder d …
RS0097856 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Bei "ungemessenen" Dienstbarkeiten sind im Rahmen der ursprünglichen oder der vorhersehbaren Art der Ausübung die jeweiligen Bedürfnisse des Berechtigten maßgebend.
RS0106908 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Das Klagebegehren der Servitutenklage kann daher auch gegen dritte Störer erhoben werden und geht, je nach den Verhältnissen des Falles, a) auf Feststellung der Dienstbarkeit nur gegen den Eigentümer der dienenden Sache, b) auf Wiederherstellung, besonders …
RS0109183 Rechtssatz 16.12.1997Zivilrecht
§ 234 ZPO stellt nach der herrschenden Irrelevanztheorie insofern eine Ausnahme gegenüber § 406 ZPO dar, als für die Frage der Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Zeitpunkt der Streitanhängigkeit entscheidet; für die anderen Entscheidungsgrundlagen …
RS0116522 Rechtssatz 25.06.2002Zivilrecht
Auch gemessene Servituten können eingeschränkt werden, wobei allerdings, in Anbetracht des durch die Vereinbarung klar manifestierten Parteiwillens, die Einschränkung nur bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände und klar überwiegender Interesse …