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Entscheidung 1 Ob 156/10p×

Entscheidung 1 Ob 156/10p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005376 Rechtssatz 19.12.1956Zivilrecht
Zur Frage der paraten Bescheinigungsmittel (Zeugen außerhalb des Gerichtssprengels; Auftrag zur Urkundenvorlage an den Gegner).
RS0005884 Rechtssatz 25.09.1973Zivilrecht
Die Entscheidung über den Widerspruch stellt gegenüber der einstweiligen Verfügung keine völlig neue und von ihr unabhängige Entscheidung dar. Im Widerspruchsverfahren kann ua geltend gemacht werden, dass der behauptete Anspruch nicht bescheinigt und trotzd …
RS0028350 Rechtssatz 11.10.1994Zivilrecht
Das Provisorialverfahren fällt nicht unter Art 6 Abs 1 MRK.
RS0043320 Rechtssatz 09.10.1963Zivilrecht
Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315).
RS0074799 Rechtssatz 11.07.1989Zivilrecht
Art 6 MRK findet auf einstweilige Verfügungen keine Anwendung.
RS0074920 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Zur Chancengleichheit und damit zu den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK gehört die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Das rechtliche Gehör im Sinn dieser Bestimmung wird nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußer …
RS0108840 Rechtssatz 17.09.1997Zivilrecht
Sind Ehegatten gemeinsam Wohnungseigentümer von zwei nebeneinander liegenden Wohnungen, die durch Umbau eine Wohneinheit bilden, kann der Widerspruch eines Ehegatten nach § 9 Abs 2 WEG und § 37 EO, liegen die Voraussetzungen nach § 9 Abs 2 WEG für beide Eig …
RS0110444 Rechtssatz 30.06.1998Zivilrecht
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte das Recht zur gesonderten Wohnungsnahme nach § 92 Abs 2 ABGB wegen Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens wegen Gewalttätigkeiten des anderen Teils in Anspruc …
RS0110446 Rechtssatz 30.06.1998Zivilrecht
Maßgeblich für die Beurteilung der Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens nach § 382b EO sind Ausmaß, Häufigkeit und Intensität der bereits - auch schon länger zurückliegenden - angedrohten oder gar verwirklichten Angriffe sowie bei - ernst gemeinten …
RS0111858 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Die Einholung von Sachverständigengutachten ist mit dem Zweck des Provisorialverfahrens nicht vereinbar; das gilt nicht nur für die Feststellung des anspruchsbegründenden Sachverhalts, sondern muß auch dann gelten, wenn die Anwendbarkeit einer Norm von der …
RS0118857 Rechtssatz 24.02.2004Zivilrecht
Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § …
RS0121302 Rechtssatz 12.10.2006Zivilrecht
Die mit einem Scheidungsverfahren üblicherweise verbundene nervliche Belastung ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Die Wegweisung darf in keinem Fall eine unangemessene Reaktion auf das Verhalten des Antragsgegners sein. D …