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Entscheidung 1 Ob 90/25d×

Entscheidung 1 Ob 90/25d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010494 Rechtssatz 03.03.1982Zivilrecht
Wird durch eine notwendige Reparatur nicht nur der vor der Schädigung bestandene Zustand wiederhergestellt, sondern gleichzeitig, weil dieselbe Reparatur auch ohne das schadensstiftende Ereignis später hätte vorgenommen werden müssen, über die Naturalherste …
RS0020459 Rechtssatz 12.01.1989Zivilrecht
Die Bestimmung des § 1097 ABGB ist abdingbar; deshalb kann auch vereinbart werden, daß der Bestandnehmer die Sache erst auf seine Kosten brauchbar zu machen hat.
RS0020483 Rechtssatz 23.06.1983Zivilrecht
Im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut "sonst ist das Recht erloschen" handelt es sich bei der Frist des § 1111 ABGB um eine Präklusivfrist (ausdrückliche Ablehnung der bisher gegenteiligen Rechtsprechung).
RS0020636 Rechtssatz 29.11.1983Zivilrecht
Der Schadenersatzanspruch nach § 1111 ABGB ist in erster Linie ein Anspruch auf Naturalrestitution; der Bestandgeber kann jedoch Geldersatz dann verlangen, wenn der Bestandnehmer sich zur Naturalrestitution nicht bereit erklärt und die Schadenersatzforderun …
RS0020652 Rechtssatz 26.01.1966Zivilrecht
Den Mieter trifft gemäß § 1298 ABGB hinsichtlich des Entschuldungsbeweises die Beweislast (vgl 6 Ob 212/64).
RS0020658 Rechtssatz 12.10.1965Zivilrecht
Der Bestandnehmer hat gemäß § 1111 ABGB für die Beschädigung des Bestandgegenstandes zu haften. Von dieser Haftung kann er sich durch den Nachweis des mangelnden Verschuldens an der Beschädigung befreien (§ 1298 ABGB). Die Kenntnis des Bestandgebers davon, …
RS0020675 Rechtssatz 07.12.1955Zivilrecht
Zur Haftung nach dieser Gesetzesstelle.
RS0020737 Rechtssatz 30.09.1965Zivilrecht
§ 1109 ABGB ist dispositives Recht. Es ist daher eine anderweitige vertragliche Regelung zwischen den Parteien durchaus zulässig.
RS0020773 Rechtssatz 23.02.1988Zivilrecht
Auch für die Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten, gegenüber den nachgiebigen Bestimmungen des Gesetzes verschärften Haftung des Bestandstückes und für normale Abnützung gilt die Jahresfrist des § 1111 ABGB.
RS0020800 Rechtssatz 16.03.1977Zivilrecht
§ 1109 ABGB regelt nur den Zeitpunkt und Inhalt der Rückgabepflicht, während § 1111 ABGB die Haftung für die Beschädigung der Bestandsache regelt. Wird die Sache nicht in jenem Zustand zurückgestellt, in welchem sie übernommen wurde, berechtigt dies den Bes …
RS0020841 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Die Regelung der Bestandgeberpflichten ist an sich nachgiebiges Recht, soweit nicht die Mietrechtsgesetzgebung anderes normiert.
RS0020947 Rechtssatz 07.06.1990Zivilrecht
Die Erwirkung der zum bedungenen Gebrauch erforderlichen behördlichen Bewilligungen kann vertraglich dem Mieter überbunden werden (vgl 2 Ob 600/88). Dieser ist aber nicht verpflichtet, ein von vornherein aussichtsloses Ansuchen an die Behörde zu richten. De …
RS0021233 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Außerhalb zwingender Normen der Mietrechtsgesetzgebung ist die Pflicht des Bestandgebers zur laufenden Instandhaltung abdingbar und auf den Bestandnehmer überwälzbar.
RS0022844 Rechtssatz 03.03.1982Zivilrecht
Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind; andernfalls würde man die Prinzipien des Schadenersatzrechtes verlassen und den Geschädigten nicht nur den ihm geb …
RS0034551 Rechtssatz 06.06.1957Zivilrecht
Der Grundsatz, dass Fallfristen von Amts wegen wahrzunehmen sind, ist keineswegs so zu verstehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu untersuchen sind. Er besagt nur, dass es nicht der formellen Erhebung der Einwendung bedarf. Die tatsä …
RS0036258 Rechtssatz 27.06.1973Zivilrecht
Die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels hindert nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise.
RS0038915 Rechtssatz 21.09.1983Zivilrecht
In jedem Fall, in dem die Ersatzpflicht für künftige Schäden festgestellt wird, kann sich die Feststellung notwendigerweise nur auf die des haftungsbegründenden Verhaltens, nicht aber auf die eines in Zukunft mit Sicherheit konkret zu erwartenden Schadens u …
RS0038944 Rechtssatz 12.07.1951Zivilrecht
Zulässigkeit des Begehrens auf Feststellung der Ersatzpflicht des erst künftig entstehenden weiteren Schadens neben dem Begehren auf Leistung des Ersatzes des bereits eingetretenen Schadens.
RS0043110 Rechtssatz 22.11.1979Zivilrecht
Die Zuordnung einzelner Teile eines Urteiles zu den Feststellungen hängt nicht vom Aufbau des Urteiles ab (hier: Schlussfolgerung tatsächlicher Art am Ende der Beweiswürdigung).
RS0043418 Rechtssatz 29.03.1984Zivilrecht
Der Schluss von bestimmten Tatsachen auf das Vorhandensein eines bestimmten Bewusstseins, eines bestimmten Willens oder einer bestimmten Absicht gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen.
RS0043460 Rechtssatz 25.05.1976Zivilrecht
Die Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer bestimmten Absicht dessen, der eine Willenserklärung abgibt, ist eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Tatfrage.
RS0069246 Rechtssatz 08.07.1986Zivilrecht
Der Rekurs an den OGH ist auf die Rechtsmittelgründe der unrichtigen materiell-rechtlichen Beurteilung, eines auf unrichtiger Rechtsansicht beruhenden Verfahrensmangels, der zur Unvollständigkeit der Feststellung des relevanten Sachverhalts führte, und eine …
RS0115059 Rechtssatz 22.03.2001Zivilrecht
Der Besteller hat Anspruch auf Ersatz des Deckungskapitals für die Mängelbehebungskosten aus dem Titel des Schadenersatzes, wenn er den Mangel beheben lassen will; will er das nicht, so besteht sein Schaden in der objektiven Wertminderung. Will er nicht den …
RS0124491 Rechtssatz 17.12.2008Zivilrecht
Die Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten setzt die bereits durchgeführte Reparatur nicht voraus, vielmehr genügt die Reparaturabsicht.