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Entscheidung 2 Ob 170/23y×

Entscheidung 2 Ob 170/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008316 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Die Einantwortung kann auch erfolgen, ohne dass die Beendigung einer Absonderung des Nachlasses abgewartet werden müsste.
RS0008318 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Die Absonderung des Nachlasses dauert gegebenenfalls auch noch über die Einantwortung hinaus.
RS0012238 Rechtssatz 27.09.1950Zivilrecht
Zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Kodizill).
RS0012370 Rechtssatz 22.03.1973Zivilrecht
Eine letztwillige Verfügung ist immer so auszulegen, dass der vom Erblasser erstrebte Erfolg eintritt.
RS0012372 Rechtssatz 18.07.1952Zivilrecht
Bei der Auslegung eines Testamentes sind sowohl mündliche Äußerungen als auch im Testament nicht bezogene Schriftstücke zu beachten. Die Auslegung muss im Testament irgendeinen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf nicht völlig dem unzwei …
RS0013052 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.
RS0013073 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben erge …
RS0013079 Rechtssatz 10.10.1958Zivilrecht
Der Verlassenschaftsgläubiger kann nicht die Ausscheidung eines bestimmten Nachlassbestandteiles - seien es Mobilien oder Immobilien -, sondern nur die Absonderung der ganzen Verlassenschaft vom Vermögen des Erben verlangen.
RS0013094 Rechtssatz 24.11.1976Zivilrecht
Die vorgenommene Absonderung dauert noch über die Einantwortung bis zur Sicherstellung oder Befriedigung des Absonderungsgläubigers hinaus fort, so dass die Einantwortung in der Regel erfolgen kann, ohne dass die Beendigung der Absonderung abgewartet werden …
RS0035373 Rechtssatz 03.09.1952Zivilrecht
Der Mangel der besonderen Ermächtigung zur Prozessführung ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen und es kann dieser Mangel auch nachträglich, somit auch im Rechtsmittelverfahren, behoben werden.
RS0105543 Rechtssatz 23.04.1996Zivilrecht
Die Absonderung dauert auch nach der Einantwortung fort.
RS0105648 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Die Absonderung soll allen denkbaren Gefahren vorbeugen.
RS0115985 Rechtssatz 19.12.2001Zivilrecht
Hat der betreibende Gläubiger die Nachlassseparation beantragt, so hat er damit darauf verzichtet, in die zum Vermögen des Erben gehörenden Sachen Exekution zu führen. Wird auf Sachen des eigenen Vermögens des Erben Exekution geführt, kann der Verpflichtete …
RS0129501 Rechtssatz 26.06.2014Zivilrecht
Unter dem Begriff des „Bestreitens“ in § 720 ABGB wird zwar regelmäßig beziehungsweise im Zweifel die Geltendmachung der Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung durch Klage oder Einrede verstanden, maßgeblich kann jedoch grundsätzlich auch das Zuwiderhande …
RS0134704 Rechtssatz 21.11.2023Zivilrecht
Durch eine kassatorische Klausel (Verwirkungsklausel), also eine im Rahmen der Testierfreiheit grundsätzlich zulässige auflösende Bedingung oder Auflage, können auch gesetzliche Erben von ihrem Erbrecht ausgeschlossen und auf ihre Pflichtteilsansprüche besc …
RS0134705 Rechtssatz 21.11.2023Zivilrecht
Die Sicherstellung von Ansprüchen schutzberechtigter Personen kann auch durch eine Nachlassabsonderung bewirkt werden.
RS0134706 Rechtssatz 21.11.2023Zivilrecht
Das Geltendmachen von Verstößen gegen zwingende Formvorschriften bleibt bei einer kassatorischen Klausel nur dann sanktionslos, wenn die die letztwillige Verfügung betreffenden Formvorschriften betroffen sind.
RS0134707 Rechtssatz 21.11.2023Zivilrecht
Bei einer über die Einantwortung hinauswirkenden Nachlassseparation bleibt der Separationskurator weiterhin im Amt.