Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 214/11a×

Entscheidung 2 Ob 214/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021534 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Wenn einander zwei Betriebsunternehmer als Vertragskontrahenten gegenüberstehen, ist die Haftung des einen Unternehmers bei Verletzung eines Betriebsangehörigen des anderen Unternehmers nicht durch § 333 ASVG ausgeschlossen, so lange jeder Unternehmer inner …
RS0025976 Rechtssatz 26.03.1969Zivilrecht
Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.
RS0058421 Rechtssatz 02.10.1975Zivilrecht
Der Unfall beim Betrieb eines Hubstaplers, auf den die Waren von einem Lastkraftwagen umgeladen worden waren und der sich erst anschließend dadurch ereignete, dass die Ladung des Hubstaplers umkippte, lässt sich nicht als ein solcher beim Betrieb des Lastkr …
RS0083529 Rechtssatz 11.05.1965Zivilrecht
Ob der Verunglückte "Versicherter" im Sinne des § 333 Abs 4 ASVG war, hängt nicht davon ab, ob er von seinem Dienstgeber zur Unfallversicherung tatsächlich gemeldet war, sondern ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 4 ff A …
RS0083555 Rechtssatz 06.03.1969Zivilrecht
Für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit ist wesentlich, dass es sich um eine, wenn auch nur kurzfristige Arbeit handelt, die hiefür erbrachte Arbeitsleistung dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und von wirtschaftl …
RS0084172 Rechtssatz 20.11.1973Zivilrecht
Ein Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Qualifizierung als betriebliche Tätigkeit. Erforderlich ist allerdings, dass der Unfallbetroffene in dem fraglichen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.
RS0084231 Rechtssatz 24.04.1975Zivilrecht; Strafrecht
Eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG setzt kein "tatsächliches Arbeitsverhältnis" voraus. Eine betriebliche Tätigkeit kann daher auch bei bloß freiwilliger Mitarbeit vorliegen (hier: Nachbarschaftshilfe).
RS0085007 Rechtssatz 30.11.1967Zivilrecht
Auf die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen.
RS0085140 Rechtssatz 13.10.1994Zivilrecht
Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG setzt voraus, dass der zu ersetzende Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
RS0085182 Rechtssatz 29.10.1993Zivilrecht
Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG umfasst sämtliche durch einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer gedeckten Personenschäden. Im Rahmen der Versicherungssumme trifft den (nicht vorsätzlich handelnden) Arbeitgeber einerseits die Gefährdungshaftung a …
RS0085208 Rechtssatz 14.01.1986Zivilrecht
Entscheidend ist für den Haftungsausschluss nach § 333 ASVG bei Unternehmen nicht das Vorliegen eines Werkvertrages, sondern das Tätigwerden in der Sphäre (im Aufgabenbereich) des Werkunternehmers und nicht in jener des Bestellers. Der (dann) schädigende Be …
RS0109871 Rechtssatz 29.04.1998Zivilrecht
Im Hinblick auf diese haftpflichtversicherungsrechtliche Komponente der Neuregelung und der Absicht des Gesetzgebers, durch diese Regelung den bisherigen Haftungsausschluss der kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen gemäß § 175 …
RS0114474 Rechtssatz 09.11.2000Zivilrecht
Die Leistungspflicht des Insolvenz-Ausfallgeldfonds hat grundsätzlich die richtige Bezeichnung und vorherige Anmeldung des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses nicht zur Voraussetzung. Wurde jedoch (mangels Vorliegens einer zwischen Arbeitnehmer un …
RS0123965 Rechtssatz 29.05.2008Zivilrecht
Für die Eingliederung eines aus Gefälligkeit helfenden Betriebsangehörigen in das Unternehmen des anderen ist vor allem wesentlich, dass die Tätigkeit ihrer Art nach einer abhängigen Beschäftigung entspricht und dass sie nicht zum betrieblichen Aufgabenbere …
RS0126631 Rechtssatz 22.02.2011Zivilrecht
Wird durch die ungewöhnliche Vertragsgestaltung zu einem Arbeitsverhältnis zu Lasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Ausbeutungssituation geschaffen und diese Situation vom Arbeitnehmer in einer einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Weise (hier rund 15 …
RS0128483 Rechtssatz 25.10.2012Zivilrecht
Zur Frage, ob das Verhalten eines Berechtigten als gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) verstoßend und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.