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Entscheidung 3 Ob 209/14b×

Entscheidung 3 Ob 209/14b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005009 Rechtssatz 14.11.1973Zivilrecht
Ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot nach § 382 Z 6 EO kommt nur zur Sicherung von Ansprüchen auf die spätere Einräumung bücherlicher Rechte in Betracht, der Anspruch muß sich auf die Liegenschaft beziehen (SZ 24/232) und die Gesamtliegenschaft oder eine …
RS0005118 Rechtssatz 30.01.1963Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur).
RS0005127 Rechtssatz 19.09.1951Zivilrecht
Eine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO kann nur erlassen werden, wenn sich der Anspruch auf die Liegenschaft bezieht.
RS0005271 Rechtssatz 05.05.1954Zivilrecht
Die Tatsache der Veräußerung von Grundbesitz oder sonstiger Vermögensgegenstände allein recht für die Bescheinigung der im § 379 Abs 2 EO geforderten subjektiven, durch das Verhalten des Antragsgegners hervorgerufenen Gefährdung noch nicht aus, wenn nicht z …
RS0005369 Rechtssatz 30.04.1953Zivilrecht
Die bloße Bestreitung des behaupteten Anspruches rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Anspruches gefährdet werden könnte. Es besteht dabei kein Unterschied, ob diese Bestreitung in …
RS0005377 Rechtssatz 18.10.1950Zivilrecht
Die Bescheinigung der Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, sein Vermögens zu "realisieren", genügt an sich noch nicht für die Annahme der vom Gesetz geforderten subjektiven Gefährdung.
RS0005390 Rechtssatz 05.06.1953Zivilrecht
Die Veräußerung des Vermögens des Schuldners rechtfertigt nur dann die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wenn zu besorgen ist, daß aus dem Vermögen des Schuldners unberechtigterweise einige Gläubiger begünstigt werden oder daß der Schuldner beabsicht …
RS0005399 Rechtssatz 27.01.1955Zivilrecht
Daraus, daß ein sonst Vermögensloser seinen Liegenschaftsbesitz veräußert, kann noch nicht die Wahrscheinlichkeit erschlossen werden, daß er den ganzen Veräußerungserlös "verbraucht", d. h. in Werte umsetzt, die dem Zugriff seiner Gläubiger gar nicht oder e …
RS0005401 Rechtssatz 29.02.1956Zivilrecht
Zum Begriff der subjektiven Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO.
RS0005419 Rechtssatz 11.07.1956Zivilrecht
Weder eine ungünstige Vermögenslage der Antragsgegnerin noch eine erwiesene Verkaufsabsicht genügen für sich allein, um die vom Gesetz geforderte subjektive Gefährdung im Sinne des § 379 Abs 2 Z 1 EO als gegeben anzunehmen.
RS0012871 Rechtssatz 28.03.1972Zivilrecht
Der Pflichtteilsanspruch unterscheidet sich von anderen Erbteilen dadurch, daß er grundsätzlich eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlaßwertes, jedoch eine Forderung auf einen aliquoten Teil des Nachlasses ist (EFSlg 1482). Er ist eine Sc …
RS0012943 Rechtssatz 27.05.1970Zivilrecht
Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.
RS0017959 Rechtssatz 14.07.1994Zivilrecht
Auch der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch.
RS0081757 Rechtssatz 24.10.1995Zivilrecht
Beim Pflichtteilergänzungsanspruch gemäß § 951 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Geldforderung im Sinne des § 379 EO. Zur Sicherung dieses Anspruches kann ein Verbot gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.
RS0117847 Rechtssatz 10.07.2003Zivilrecht
Der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung ist ein Geldanspruch und unterliegt den Regeln des Schuldrechts. Der Noterbe hat daher - Verzug des Erben vorausgesetzt - nach § 1333 ABGB Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen. Für den Zeitpunkt des Ein …