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Entscheidung 5 Ob 145/24w×

Entscheidung 5 Ob 145/24w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0127236 Rechtssatz 14.09.2011Zivilrecht
1. Bei Ausübung der Rechte und Erfüllung seiner Pflichten hat der betreffende Elternteil nach § 145b ABGB zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen das Kind betreffende Rechte und Pfli …
RS0127247 Rechtssatz 14.09.2011Zivilrecht
Verbote und Aufträge an den Obsorgebetrauten greifen – auch wenn nicht die Obsorge ganz oder teilweise entzogen wird – in das elterliche Obsorgerecht ein. Sie setzen in Zusammenhang mit § 176b ABGB eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohls und die Notwen …
RS0129538 Rechtssatz 21.05.2014Zivilrecht
Bei § 107 Abs 2 AußStrG idF des KindNamRÄG 2013, BGBl I 2013/15, kommt es auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr an (Kindeswohlförderung statt bisheriger Gefahrenabwehr).
RS0129700 Rechtssatz 09.10.2014Zivilrecht
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen (nur) die Erforderlichkeit, aber keine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 181 Abs 1 ABGB voraus.
RS0129701 Rechtssatz 09.10.2014Zivilrecht
Das Gericht darf das Ausreiseverbot nur bei objektiven Anhaltspunkten für eine geplante Mitnahme des Kindes ins Ausland durch einen Elternteil und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme anordnen. Der Eingriff in das Privatleben der betreffende …
RS0130780 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG sind als besondere Verfahrensregelungen zur Sicherung des Rechts auf persönlichen Kontakt anzusehen. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrund …
RS0131142 Rechtssatz 20.12.2016Zivilrecht
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG müssen im Zusammenhang mit einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren stehen.