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Entscheidung 5 Ob 21/19b×

Entscheidung 5 Ob 21/19b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010448 Rechtssatz 11.12.1975Zivilrecht
Der Ausgleichsanspruch kommt nur bei solchen Schädigungen in Frage, die in irgend einer Weise mit der Verfügungsmacht des Grundeigentümers zusammenhängen, sei es, dass dieser die Liegenschaft in einen Schaden hervorrufenden Zustand versetzt oder in einem, s …
RS0010449 Rechtssatz 08.09.1964Zivilrecht
Der neben dem Unterlassungsanspruch bestehende Anspruch auf Ersatz des Schadens ist als Ausgleichsanspruch anzusehen und wird daher ohne Rücksicht auf Verschulden gewährt. (SZ 11/233, 25/67)
RS0010534 Rechtssatz 24.02.1971Zivilrecht
§ 364 Abs 2 ABGB enthält dispositives Recht.
RS0010550 Rechtssatz 12.04.1978Zivilrecht
Der § 364a ABGB ist ein der Enteignung verwandter Tatbestand, der Geschädigte hat einen Ersatzanspruch, weil er im Interesse des Nachbarn Eingriffe in sein Eigentum hinnehmen muss, die über die normale Duldungspflicht, wie sie § 364 Abs 2 ABGB vorschreibt, …
RS0010569 Rechtssatz 16.06.1983Zivilrecht
Bestehen zwischen Nachbarn vertragliche oder öffentlich-rechtliche Beziehungen, sind nur diese für daraus entstehende Ersatzansprüche für Schäden maßgebend; zur Anwendung des Nachbarrechtes und damit zur Gewährung von verschuldensunabhängigen Ausgleichsansp …
RS0010573 Rechtssatz 16.03.1988Zivilrecht
Muss erfahrungsgemäß eine Unterlassungsklage gegen gefährliche Tätigkeiten auf dem Grund des Nachbarn zu spät kommen, befindet sich der vor einer Einwirkung Betroffene in einer ähnlichen Situation wie derjenige, dem eine Unterlassungsklage verwehrt ist, so …
RS0010603 Rechtssatz 28.02.1980Zivilrecht
Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch steht nur dem Eigentümer der Nachbarliegenschaft und dem dinglich Berechtigten (zum Beispiel Fruchtnießer) zu.
RS0010614 Rechtssatz 08.04.1981Zivilrecht
§ 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein- und desselben Hauses anwendbar, wenn ein Wohnungseigentümer im Rahmen der Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechtes an einer bestimmten Wohnung Störungen verursacht. Geht die …
RS0010642 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Eine nachbarrechtliche Haftung kommt nur dort in Betracht, wo mangels anderen Rechtstitels der Nachbar in die Schranken, die die §§ 364 ff ABGB der Ausübung seines Eigentums setzen, gewiesen werden soll. Besteht hingegen über die gegenseitigen Rechte und Pf …
RS0010659 Rechtssatz 18.02.1975Zivilrecht
Durch § 364a ABGB wird dem Eigentümer statt des ihm auf Grund seines Eigentums an sich zustehenden Anspruches, die Unterlassung der die Benützung seines Grundstückes beeinträchtigenden Einwirkungen zu verlangen, ein Ersatzanspruch eingeräumt, der diese Eige …
RS0010668 Rechtssatz 09.11.1983Zivilrecht
Eine § 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, …
RS0010670 Rechtssatz 20.01.1988Zivilrecht
Die analoge Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, dass die Immission von der schadenverursachenden Anlage ausgeht und für deren Betrieb typisch ist. Diese Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben, wenn es zwar auch durch die Erhöhung des Niveaus einer Bu …
RS0037182 Rechtssatz 29.08.1994Zivilrecht
Die Gewährung verschuldensunabhängiger Ausgleichsansprüche analog zu § 364 a ABGB läßt die Zulässigkeit der Eingriffsabwehr unberührt.
RS0106324 Rechtssatz 03.10.1996Zivilrecht
§ 364a ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden.
RS0110784 Rechtssatz 15.09.1998Zivilrecht
Der gesetzliche Abwehranspruch nach § 364 Abs 2 ABGB steht dem Wohnungseigentümer (unter den dort genannten Voraussetzungen) nur bei Immissionen zu, die durch eine nicht verkehrsübliche oder nicht der vertraglichen Sonderbeziehung entsprechende Nutzung des …
RS0111420 Rechtssatz 26.01.1999Zivilrecht
Es ist daher in den Fällen fehlender behördlicher Genehmigung eine Regelungslücke anzunehmen, die durch analoge Heranziehung der im § 364a ABGB (auch) enthaltenen Gefährdungshaftung geschlossen werden kann, wenn ein Immissionsschaden auftritt und einerseits …