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Entscheidung 5 Ob 255/12d×

Entscheidung 5 Ob 255/12d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0069814 Rechtssatz 09.04.1991Zivilrecht
Bei der Ermittlung der Nutzfläche aller "Mietgegenstände" des Hauses ist nicht die Anwendbarkeit des MRG auf einen abgeschlossenen Mietvertrag bedeutsam, sondern nur, ob es sich objektiv um einen Raum handelt, der vermietet oder vermietbar ist oder vom Verm …
RS0069855 Rechtssatz 03.10.1989Zivilrecht
Der auf einen Mietgegenstand entfallende Prozentanteil ist für sich allein nicht feststellungsfähig. Die ohnedies erforderliche Feststellung der Nutzflächen aller Mietgegenstände muss daher auch ihren spruchgemäßen Niederschlag in der in Rechtskraft erwachs …
RS0069959 Rechtssatz 24.11.1992Zivilrecht
Jeder zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken selbständig vermietbare Raum ist in die Nutzflächenberechnung einzubeziehen. Es schadet nicht, wenn dieser Raum nur auf fünf Seiten umschlossen ist, ihm also auf einer Seite die Abgrenzung fehlt; selbst eine Geschä …
RS0070105 Rechtssatz 11.12.1990Zivilrecht
Ob die Eignung für Wohnzwecke oder Geschäftszwecke (jeweils im Zeitpunkt der Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages) besteht, ist weder nach der subjektiven Ansicht der Vertragsteile noch nach der tatsächlichen Verwendung, sondern nach dem objektiven Zustand …
RS0116795 Rechtssatz 12.03.2002Zivilrecht
Kellerräume sind als Zubehör einer Wohnung nutzflächenirrelevant, wenn sie nicht zu Wohnzwecken (etwa als Kellerstüberl, Hobbywerkstatt oder Sauna) ausgestattet sind, wohl aber nutzflächenrelevant, wenn sie selbständig zu Betriebszwecken, Geschäftszwecken o …
RS0116999 Rechtssatz 27.08.2002Zivilrecht
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objektes kann sich auch aus seiner Widmung für Zwecke der Mietergemeinschaft ergeben. Gängige Beispiele hiefür sind etwa Trockenräume oder Abstellräume für Fahrräder beziehungsweise Kinderwagen. Auch Räume, die allen Mie …
RS0123185 Rechtssatz 22.01.2008Zivilrecht
Mit Ablauf des Abrechnungsjahres, in dem das letzte Altmietverhältnis endet, verliert der „partielle Nutzflächenschlüssel" des § 32 Abs 1 Satz 2 WEG 2002 automatisch seine Geltung. Einer Vereinbarung nach § 32 Abs 2 WEG 2002 bedarf es dazu nicht. In der auf …
RS0128963 Rechtssatz 18.04.2013Zivilrecht
§ 32 Abs 1 WEG verfolgt den Regelungszweck einer Harmonisierung unterschiedlicher Verrechnungssysteme im „Altmiethaus“, also in Gebäuden, in denen vor Wohnungseigentumsbegründung geschlossene Mietverhältnisse weiter bestehen. Mit dieser Regelung wird die Ve …