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Entscheidung 7 Ob 93/12w×

Entscheidung 7 Ob 93/12w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013957 Rechtssatz 17.06.1987Zivilrecht
Nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" geht ein vom objektiven Erklärungswert abweichender Wille, den der andere Teil erkennen mußte, der Auslegung nach Verkehrssitte und Sprachüblichkeit vor.
RS0014676 Rechtssatz 23.06.1981Zivilrecht
Bei der Inhaltskontrolle von "AGB" und "Vertragsformblättern" oder "Formularverträgen", soferne diese im Einzelfall einer Gleichbehandlung mit "AGB" zugänglich sind, war schon vor dem Inkrafttreten des KSchG nach dem Maßstab der Anordnung des § 879 Abs 1 AB …
RS0016420 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Die Sittenwidrigkeit einer Klausel hat noch nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
RS0016590 Rechtssatz 14.04.1994Zivilrecht
Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten" Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt.
RS0016799 Rechtssatz 13.06.1951Zivilrecht
Eine Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung des Bestandgegenstandes übernimmt, ist zulässig, sofern dem Bestandnehmer eine angemessene Gegenleistung gewährt wird (betrifft das Bürgertheater).
RS0016913 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
Bei der Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB ist objektiv auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen. Für diesen Zeitpunkt ist eine umfassende, die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Interessenprüfung vorzunehmen. Bei Vereinbar …
RS0016914 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
Durch die Bestimmung des § 879 Abs 3 ABGB wurde eine objektive Äquivalenzstörung und "verdünnte Willensfreiheit" berücksichtigendes bewegliches System geschaffen. Bei der Abweichung einer Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften liegt gröbliche Benachtei …
RS0016935 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
Ist die Bestimmung über die Höhe des Vergütungsbetrages gem § 879 Abs 3 ABGB nichtig, führt dies nicht zum gänzlichen Wegfall dieser Vertragsbestimmung; die Konventionalstrafe ist vom Gericht in einer Höhe festzusetzen, daß sie nach § 879 Abs 3 ABGB nicht z …
RS0017915 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Bei Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht de …
RS0020841 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Die Regelung der Bestandgeberpflichten ist an sich nachgiebiges Recht, soweit nicht die Mietrechtsgesetzgebung anderes normiert.
RS0021233 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Außerhalb zwingender Normen der Mietrechtsgesetzgebung ist die Pflicht des Bestandgebers zur laufenden Instandhaltung abdingbar und auf den Bestandnehmer überwälzbar.
RS0021525 Rechtssatz 12.07.1967Zivilrecht
§ 1096 ABGB enthält nachgiebiges Recht (vgl SZ 24/163).
RS0039539 Rechtssatz 12.08.1953Zivilrecht
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung sind. 1.) dass das Rechtsverhältnis oder Recht bestritten wurde, 2.) dass es präjudiziell ist, 3.) dass das Prozessgericht dafür zuständig ist, und 4.) dass die Entscheidung nicht …
RS0039600 Rechtssatz 08.07.1948Zivilrecht
Ein Zwischenfeststellungsantrag ist zulässig, wenn a) für das Hauptbegehren präjudiziell ist, b) die Zwischenfeststellungsentscheidung über den anhängigen Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist nicht erforderlich.
RS0039621 Rechtssatz 24.01.1983Zivilrecht
Der nach § 259 Abs 2 ZPO zulässige Zwischenantrag auf Feststellung des Beklagten stellt ein Abwehrmittel dar, das bezweckt, die über den Rahmen des Rechtsstreites hinausgehender rechtskräftiger Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbest …
RS0070032 Rechtssatz 12.11.1991Zivilrecht
Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten kann schon wegen ihrer Einfachheit und leichten Überprüfbarkeit auf viele Kautelen verzichten, die in Anlehnung an die Rechnungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters für kompliziertere Abrechnungen - etwa die Haup …
RS0070610 Rechtssatz 03.10.1989Zivilrecht
Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich mangels näherer Umschreibung im MRG aus dem Zweck der Abrechnung, den Hauptmietern eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung zu liefern, ob der Vermieter …
RS0106104 Rechtssatz 04.07.1996Zivilrecht
Die Verpflichtung, das Bestandobjekt in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten, umfasst auch die allgemeinen Teile des Hauses, die der Mieter nach Vertrag oder Verkehrssitte zu benützen berechtigt ist, und beinhaltet weiters die Sorge für die gefa …
RS0106492 Rechtssatz 24.09.1996Zivilrecht
Die materielle Richtigkeit von Hauptmietzinsabrechnungen ist im Msch-Verfahren grundsätzlich nicht zu prüfen, doch ist der in § 20 MRG normierten und gemäß § 20 Abs 3 in Verbindung mit § 37 Abs 1 Z 11 MRG im außerstreitigen Verfahren durchsetzbaren Rechnung …
RS0113932 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Die Auslegung der Erklärung ist am Empfängerhorizont zu messen, wobei die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen nicht danach zu beurteilen sind, was der Erklärende sagen wollte oder was der Erklärungsempfänger darunter verstanden hat, sondern wie die …
RS0115893 Rechtssatz 29.11.2001Zivilrecht
Die Renovierung der allgemeinen Teile des Hauses - also nicht dem eigentlichen Mietobjekt des Klägers - gehört zur Erfüllung der Vermieterpflichten gegenüber dem Mieter. Die Auftragskette (Vermieter-Hausverwalter-Werkunternehmer-Subunternehmer) ist kein Gru …
RS0119324 Rechtssatz 12.08.2004Zivilrecht
Der Umstand, dass die Vertragspartner Kaufleute sind, steht der Beurteilung einer vertraglichen Abrede als sittenwidrige Bestimmung keinesfalls grundsätzlich entgegen; allenfalls ist im Einzelfall eine besonders gravierende Ungleichgewichtslage in den durch …
RS0123499 Rechtssatz 23.04.2008Zivilrecht
Was unter den (auch noch in den §§ 879 Abs 3 ABGB und 28 KSchG verwendeten) Begriffen „Allgemeine Geschäftsbedingungen" und „Vertragsformblätter" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Im Hinblick auf eine teleologische Verwandtschaft zwisch …
RS0126571 Rechtssatz 22.12.2010Zivilrecht
Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht ( …
RS0127810 Rechtssatz 27.02.2012Zivilrecht
Bei der geltungserhaltenden Reduktion bleibt die Vertragsklausel insoweit aufrecht, als sie inhaltlich nicht zu beanstanden und ein entsprechender hypothetischer Parteiwille erkennbar ist.
RS0128571 Rechtssatz 28.11.2012Zivilrecht
Nicht verhandelte und aus der Sicht des Verwenders eines Vertragsformulars jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen stellen Vertragsformblätter im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB dar, auch wenn andere Vertragspunkte erörtert und über Wunsch des V …