Rechtssatz RS0016799
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016799
Entscheidungsdatum
28.11.2012
Rechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung des Bestandgegenstandes übernimmt, ist zulässig, sofern dem Bestandnehmer eine angemessene Gegenleistung gewährt wird (betrifft das Bürgertheater).
Entscheidungstexte
- 3 Ob 267/51
Entscheidungstext OGH 13.06.1951 3 Ob 267/51
Veröff: SZ 24/163
- 1 Ob 935/54
Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 935/54
- 8 Ob 563/76
Entscheidungstext OGH 07.12.1976 8 Ob 563/76
- 1 Ob 718/78
Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 718/78
Vgl
- 5 Ob 43/84
Entscheidungstext OGH 02.10.1984 5 Ob 43/84
Vgl
- 8 Ob 660/89
Entscheidungstext OGH 19.10.1989 8 Ob 660/89
Auch; Beisatz: Hier: Laufende Erhaltung, wobei sowohl der Materialwand als auch die Arbeitsleistung mit dem Betrag zu bewerten sind, der bei Durchführung durch einen befugten Gewerbsmann über Auftrag des Bestandgeber aufzuwenden wäre. (T1)
- 1 Ob 517/92
Entscheidungstext OGH 15.01.1992 1 Ob 517/92
Auch; Beisatz: Es ist zulässig, daß der Bestandnehmer - soweit das Recht zur freien Mietzinsvereinbarung besteht - als (teilweise) Gegenleistung für die Benützung des Bestandgegenstandes deren Instandhaltung und Instandsetzung übernimmt. (T2)
- 10 Ob 1608/95
Entscheidungstext OGH 09.01.1996 10 Ob 1608/95
Vgl; Beisatz: Der Vertragspunkt, den Bestandgegenstand einschließlich der mitübergebenen Gegenstände "auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten" impliziert auch diesen "in brauchbarem Zustand" zu erhalten. Der Begriff "erhalten" kann hiebei auch nicht so eng ausgelegt werden, daß darunter nur Ausbesserungen oder Instandsetzungen zu verstehen wären, sondern fällt darunter unter Umständen auch der Ersatz (die Erneuerung) eines durchaus schuldlos schadhaft gewordenen Inventargegenstandes. (T3)
- 7 Ob 2170/96k
Entscheidungstext OGH 09.10.1996 7 Ob 2170/96k
Vgl; Beis wie T3
- 5 Ob 197/99b
Entscheidungstext OGH 27.04.2000 5 Ob 197/99b
Vgl; Beis wie T2
- 6 Ob 51/03y
Entscheidungstext OGH 24.04.2003 6 Ob 51/03y
Vgl; Beisatz: Die Bereitschaft des im persönlichen Naheverhältnis zum Eigentümer stehenden Beklagten, die Wohnung zu sanieren, reicht zur Begründung eines Mietverhältnisses nicht aus. (T4)
- 7 Ob 184/03i
Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 184/03i
Auch; Beis wie T2
- 6 Ob 79/04t
Entscheidungstext OGH 24.06.2004 6 Ob 79/04t
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Die Regelung der Bestandgeberpflichten gemäß §1096 ABGB ist nachgiebiges Recht. (T5); Beisatz: Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T6)
- 3 Ob 20/09a
Entscheidungstext OGH 19.05.2009 3 Ob 20/09a
Veröff: SZ 2009/70
- 1 Ob 176/12g
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 1 Ob 176/12g
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T5
- 7 Ob 93/12w
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 7 Ob 93/12w
nur: Die Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung des Bestandgegenstands übernimmt, ist damit grundsätzlich zulässig, sofern dem Bestandnehmer eine angemessene Gegenleistung gewährt wird. (T7); Beisatz: Hier: Eine Klausel in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum (EKZ), die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte EKZ auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend. (T8); Veröff: SZ 2012/132
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0016799
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2022
Dokumentnummer
JJR_19510613_OGH0002_0030OB00267_5100000_001