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Entscheidung 8 Ob 106/12i×

Entscheidung 8 Ob 106/12i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020591 Rechtssatz 01.09.1978Zivilrecht
Der Gastaufnahmevertrag enthält zwar auch Elemente des Mietvertrages, weist aber als ein aus Mietvertragselementen, Dienstvertragselementen, Werkvertragselementen und Kaufvertragselementen gemischter Vertrag ein eigenes Gepräge auf, sodass er einem reinen M …
RS0020600 Rechtssatz 14.12.1979Zivilrecht
Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag, Gastaufnahmevertrag) ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen Vertrag, der Elemente des Mietvertrages, aber auch solche des Dienstvertrages, Werkvertrages und Kaufvertrages enthält u …
RS0020749 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
a) Auch bei der Abgrenzung der beherbergungsvertraglichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten sind die einschlägigen öffentlich - rechtlichen Vorschriften und die von den Verwaltungsbehörden erteilten Bewilligungen bedeutsam. Allerdings wird dadurch ledi …
RS0020884 Rechtssatz 10.06.1987Zivilrecht
Den Bestandgeber treffen bei Erbringung der Hauptleistung gegenüber dem Bestandnehmer (und dessen Angehörige als geschützte Dritte) Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, vor allem soweit es um Gefahrenquellen geht, die mit der Beschaffenheit des Bestandge …
RS0023311 Rechtssatz 17.03.1965Zivilrecht
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die jeden Hauseigentümer, insbesondere jeden Gastwirt, trifft, darf ebensowenig überspannt werden wie die Sorgfaltspflicht aus dem Gastaufnahmevertrag. Im vorliegenden Fall konnte vom Beklagten trotz der gegebenen W …
RS0023361 Rechtssatz 18.09.1963Zivilrecht
Jeder Gastwirt ist auf Grund des Gastaufnahmevertrages verpflichtet, für die gefahrlose Benützung der allen Gästen zugänglichen Räume zu sorgen. Das Vorhaus gehört zu den allgemein zugänglichen Räumen. Eine Sicherung eines Stiegenabganges durch eine Gittert …
RS0028425 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht
Für die Beurteilung der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB ist maßgebend, ob der Gehilfe bei der Verfolgung der Interessen des Schuldners tätig war, das heißt, ob er in das Interessenverfolgungsprogramm des Schuldners und damit in seinen Risikobereich einbez …
RS0028435 Rechtssatz 19.01.1977Zivilrecht
§ 1313a ABGB ist nicht nur dann anwendbar, wenn zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht ein Gehilfe herangezogen wird, sondern auch dann, wenn die Erfüllung der mit einem Schuldverhältnis verknüpften Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten einem anderen über …
RS0028495 Rechtssatz 15.02.1990Zivilrecht
Die ratio der Haftung des Unternehmers nach § 1313a ABGB ist, dass der Werkunternehmer durch die Einschaltung von Hilfspersonen (Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB) den Besteller in seiner Rechtsposition nicht schlechterstellen darf. Entscheidend …
RS0028563 Rechtssatz 02.05.1957Zivilrecht
Der Schuldner haftet für ein Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen, gleichgültig, ob selbständig oder unselbständig. (SZ 11/32, SZ 12/276, ZBl 1935/16, DREvBl 1940/272).
RS0028606 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht
Normzweck dieser Bestimmung ist, dass der, der den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, auch das Risiko tragen soll, dass an seiner Stelle der Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt.
RS0028729 Rechtssatz 11.11.1981Zivilrecht
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (Bestätigung der Rechtsprechung des RG). Aus welchem …
RS0078150 Rechtssatz 23.11.1995Zivilrecht
Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ei …
RS0118512 Rechtssatz 10.02.2004Zivilrecht
Hat ein Werkunternehmer nach vertraglichen Absprachen nicht nur eine bestimmte Werkleistung zu erbringen, sondern dafür auch ein nach deren Zweck erforderliches und geeignetes Produkt eines selbständigen und weisungsfreien Dritten bereitzustellen, und bezie …
RS0121745 Rechtssatz 10.02.2004Zivilrecht
Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste.
RS0121746 Rechtssatz 16.01.2007Zivilrecht
Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB hängt nicht davon ab, ob der Geschäftsherr dem Gehilfen nach deren Innenverhältnis Weisungen erteilen darf. Berechtigt der bei einem Unternehmer erworbene Schipass dessen Vertragspartner auch zur Benüt …
RS0121747 Rechtssatz 16.01.2007Zivilrecht
Weisungsbefugnisse des Geschäftsherren gegenüber seinem Gehilfen sind zwar in der Praxis häufig. Sie sind jedoch keine Voraussetzung, sondern nur eine Folge des Gehilfenverhältnisses: Denn es liegt rein faktisch im Interesse des Geschäftsherrn, sich wegen d …
RS0124588 Rechtssatz 26.02.2009Zivilrecht
Müsste der Oberste Gerichtshof infolge Abänderung der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 50 Abs 1 Satz 1 ZPO auch über die Verfahrenskosten erster und zweiter Instanz entscheiden, kann er in sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO die Kos …