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Entscheidung 8 Ob 2/12w×

Entscheidung 8 Ob 2/12w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039113 Rechtssatz 26.11.1987Zivilrecht
Anders als im Falle einer Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO, vor der die beklagte Partei Gelegenheit hatte, zur Frage der Zuständigkeit Stellung zu nehmen, kann bei einer Überweisung nach § 230a ZPO die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit auch darauf gestü …
RS0039122 Rechtssatz 10.05.1984Zivilrecht
Wurde eine Klage gemäß §§ 230a, 261 Abs 6 ZPO an das Arbeitsgericht überwiesen, so ist dieses im Falle der rechtzeitigen Erhebung der Einrede der Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts an die negative Zuständigkeitsentscheidung nicht gebunden und daher auch zu …
RS0042095 Rechtssatz 02.05.1956Zivilrecht
Die sachliche Unzuständigkeit eines Gerichtshofes aus dem Grunde, weil für die Sache des BG zuständig wäre, kann im Rechtsmittelverfahren auch dann nicht wahrgenommen werden, wenn der Gerichtshof eine ausdrückliche Zuständigkeitsentscheidung nicht gefällt h …
RS0046318 Rechtssatz 23.07.1987Zivilrecht
Durch die Neufassung des § 45 JN durch die ZVN 1983 sollte die Anfechtung von Entscheidungen über die sachliche Zuständigkeit weiter eingeengt und nunmehr klar ausgedrückt werden, dass die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes nie angefochten …
RS0046328 Rechtssatz 29.08.1951Zivilrecht
In Ansehung der die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtshofes bejahenden Entscheidungen wird im § 45 JN der Rekurs ausgeschlossen, gleichviel ob dieselbe von der ersten oder von der zweiten Instanz ergangen ist (Spruch 265).
RS0046339 Rechtssatz 24.04.1980Zivilrecht
Eine Zuständigkeitsentscheidung des Erstgerichtes liegt auch dann vor, wenn es über die vom Beklagten erhobene Unzuständigkeitseinrede zwar nicht formell mit Beschluss, sondern durch Fällung eines Urteiles in der Hauptsache entschieden und damit seine Zustä …
RS0046350 Rechtssatz 22.12.1936Zivilrecht
§ 45 Abs 1 JN schließt ein Aufgreifen des Nichtigkeitsgrundes nach § 477 Z 3 ZPO aus, sofern der Zuständigkeitsstreit ordentliche Gerichte betrifft.
RS0046430 Rechtssatz 30.11.1966Zivilrecht
Die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die sachliche Zuständigkeit des in erster Instanz angerufenen Gerichtshofes bejaht worden ist, kann nicht deswegen mit Erfolg angefochten werden, weil der Rekurs gegen den Beschluss des Erstgerichtes unzulässig ge …
RS0103687 Rechtssatz 04.06.1996Zivilrecht
Für die Anwendung des § 45 JN macht es keinen Unterschied, mit welcher Begründung sie erfolgt.
RS0119034 Rechtssatz 11.05.2004Zivilrecht
Im Gegensatz zur eingeschränkten Bindungswirkung des Überweisungsbeschlusses nach § 230a ZPO entfaltet ein über Einrede des Beklagten gefasster Überweisungsbeschluss nach § 261 Abs 6 ZPO die Bindungswirkung, dass das Gericht, an das überwiesen wurde, an den …